Angesichts der Klageflut gegen die Hartz-IV-Gesetze hat der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, eine Überarbeitung der Arbeitsmarktreform gefordert.

Kassel. Angesichts der Klageflut gegen die Hartz-IV-Gesetze hat der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, eine Überarbeitung der Arbeitsmarktreform gefordert. "Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber nach vier Jahren Bilanz zieht, die gewonnenen Erfahrungen in der Verwaltungspraxis ebenso wie in den gerichtlichen Instanzen auswertet und materiell-rechtlich nacharbeitet", sagte Masuch. Die Zahl der Klagen könne "nicht als befriedigend bezeichnet" werden.

Die Sozialgerichte registrierten im vergangenen Jahr mit 137.374 Klagen einen erneuten Höchststand. Masuch sagte, dass die Sozialgerichte eine solche Vielzahl von Klagen nicht erwartet hätten. "Reformen bringen immer Klärungsbedarf mit sich, aber das hat alle überrascht." Jetzt müssten die Erkenntnisse aus fast 100 höchstrichterlichen Urteilen zur Arbeitsmarktreform in die Praxis übertragen werden. "Es sollte überlegt werden, ob der Gesetzgeber durch Neuregelungen nicht mehr Klarheit schaffen kann." Insbesondere die Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung "scheinen mir noch klarstellungsbedürftig", sagte der BSG-Präsident.

Die stellvertretende Gerichtspräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel kritisierte, dass die Behörden die Urteile der Sozialgerichte oft ignorieren würden. Offenbar fehle bei den Behörden der Druck, sich nach den Grundsatzentscheidungen zu richten: "Ein Teil unserer Entscheidungen kommt oft gar nicht dort an, wo er ankommen soll."" Nach Angaben des BSG sank die Zahl der Eingänge zwar in der zweiten und dritten Instanz. Bei den Sozialgerichten sei der "enorme Wert" der Vorjahre aber neuerlich übertroffen worden.