Stuttgart. Paukenschlag im RAF-Prozess um den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback: Die Verteidigung kündigte gestern überraschend eine Aussage der wegen Mittäterschaft angeklagten früheren RAF-Terroristin Verena Becker an, die bislang zu den Vorwürfen geschwiegen hatte. "Frau Becker wird sich am 14. Mai zur Sache äußern", sagte Rechtsanwalt Walter Venedey vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Beckers zweiter Verteidiger Hans Wolfgang Euler ergänzte in einer Verhandlungspause, Becker werde sich etwa 20 Minuten lang "persönlich und im Einzelnen zu den Anklagepunkten äußern".

Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag auf Buback am 7. April 1977, an der Planung und Vorbereitung des Attentats und an der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt zu haben. Bisher hatte die 59-Jährige zu den Anklagevorwürfen geschwiegen. Als Grund dafür, dass sie nun erstmals aussagen wolle, sagte Euler, Becker wolle einiges, was in dem Verfahren gesagt wurde, nicht so stehen lassen. "Sie will sich nicht verstecken", betonte Euler.

Bis heute ist unklar, welches RAF-Mitglied bei dem Anschlag in Karlsruhe Siegfried Buback und seine beiden Begleiter von einem Motorrad aus erschossen hat. Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, verdächtigt Verena Becker, die Todesschützin zu sein, während die Bundesanwaltschaft dafür bislang keine Anhaltspunkte sieht.