Die Uni Bayreuth ist sich sicher: Guttenberg hat bewusst getäuscht. Opposition nennt Diskussion über Rückkehr des Ex-Ministers “absurd“.

Berlin. Bis zuletzt hatte er jeglichen Vorsatz abgestritten. Doch jetzt ist es offiziell: Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat bei seiner Doktorarbeit abgeschrieben - und zwar bewusst und absichtlich. Zu diesem Urteil kommt die Universität Bayreuth nach einer drei Monate andauernden Prüfung der Dissertation. Wie es in dem Untersuchungsbericht heißt, habe der CSU-Politiker mit seiner Arbeit "die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht".

Wie aus dem Gutachten, das am kommenden Mittwoch vollständig veröffentlicht wird, hervorgeht, soll der Ex-Minister weite Teile seiner Doktorarbeit aus anderen Quellen abgeschrieben haben, ohne dies kenntlich zu machen. Dem Gutachten zufolge finden sich in der gesamten Dissertation Stellen, die als Plagiat zu qualifizieren seien. Besonders deutlich lasse sich dies anhand der verwendeten Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags veranschaulichen. "Guttenberg habe sich immer wieder die Autorschaft angemaßt, was bewusstes Vorgehen voraussetzt", urteilt die eingesetzte Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, die die Arbeit in den vergangenen Wochen unter die Lupe genommen hatte. Dafür sprächen eine Vielzahl von Indizien - etwa Umformulierungen der Originaltexte, Umstellung der Syntax, Verwendung von Synonymen sowie einzelne Auslassungen.

Guttenberg hatte die Arbeit "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" im Jahr 2006 an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Uni Bayreuth eingereicht und dafür die Bestnote "summa cum laude" erhalten. Nachdem Anfang Februar die ersten Plagiatsvorwürfe auftauchten, legte Guttenberg nach lang anhaltenden Debatten erst seinen Doktortitel und dann, am 1. März, auch sein Ministeramt nieder. Guttenberg hatte zwar "handwerkliche Fehler" zugegeben, jedoch stets beteuert, "zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht" zu haben. Höchstens habe er neben seiner Tätigkeit als Abgeordneter und junger Familienvater "teilweise den Überblick über die Quellen verloren", wie er betonte.

Die Uni Bayreuth sieht das offenbar anders. Strafrechtliche Konsequenzen muss Guttenberg zunächst trotzdem nicht fürchten. Da er keine eidesstattliche Versicherung unterschreiben musste, die Arbeit "ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt" zu haben, hat er im juristischen Sinne keinen Rechtsbruch begangen. An seiner Fakultät an der Uni Bayreuth reichte eine ehrenwörtliche Erklärung. Indirekt könnte das Gutachten der Uni dennoch eine Rolle spielen: Seit einigen Wochen ermittelt die Staatsanwaltschaft Hof wegen möglicher Verstöße Guttenbergs gegen das Urheberrecht. Die Behörde hatte bereits angekündigt, dass das Ergebnis der Universitätskommission in die Ermittlungen einfließen soll. Der Bundestag hatte auf einen Strafantrag gegen Guttenberg wegen dessen Verwendung des Wissenschaftlichen Dienstes ohne Quellennennung verzichtet.

Eine Mitverantwortung von Guttenbergs Doktorvater Peter Häberle und des Zweitgutachters Rudolf Streinz stellt die Uni Bayreuth nicht fest. Allerdings hätte die Bewertung der Arbeit mit der Bestnote "summa cum laude" ausführlicher begründet werden müssen, hieß es.

Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen um Bundestag, die Hamburger Abgeordnete Krista Sager, sagte dem Abendblatt, das Ergebnis der Kommission könne niemanden überraschen. "Man wundert sich nur, dass zu Guttenberg geglaubt hat, mit seinen Behauptungen durchzukommen." Sie hoffe, dass jetzt die Defizite bei der Qualitätssicherung von Promotionen behoben werden. Die Grünen kritisieren, dass etwa jede Fakultät für sich entscheiden kann, ob sie eine eidesstattliche Versicherung verlangt oder eine Anti-Plagiats-Software einsetzt.

Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis schließt trotz des Prüfberichts eine Rückkehr Guttenbergs in die Politik nicht aus. "Ich sehe darin kein Hindernis, in die Politik zurückzukehren", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". Das Urteil habe "schon Gewicht. Aber es ist nicht so gewichtig, dass eine Rückkehr nicht mehr möglich wäre." Grünen-Politiker Sager nannte die Rückkehr-Diskussion "absurd". Guttenberg sei gerade eben als "dreister Lügner" überführt worden.