Der ehemalige Verteidigungsminister stehe zu seiner Aussage, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, teilten seine Anwälte mit.

Berlin. Kehrtwende im Fall Karl-Theodor zu Guttenberg. Entgegen verschiedener Medienberichte in den vergangenen Tagen akzeptiert der frühere Verteidigungsminister nun doch die Veröffentlichung des Gutachtens der Universität Bayreuth zu seiner teils abgeschriebenen Doktorarbeit. Guttenberg habe weder eine Klage gegen die Veröffentlichung angedroht noch eingereicht. Der CSU-Politiker stehe zu seiner Aussage, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, und halte sich daran. Das teilten seine Anwälte am Mittwoch in Berlin mit. Guttenberg stimme der Veröffentlichung des Berichts der zuständigen Kommission zu. Ihr Mandant wende sich nur dagegen, dass Ergebnisse an die Presse lanciert werden, bevor das Verfahren beendet sei. „Dies widerspricht allen Regeln eines ordentlichen Verfahrens, das interessenunabhängig betrieben werden sollte“, heißt es.

Die Universität Bayreuth kommt Medienberichten zufolge zu dem Schluss, dass Guttenberg bei seiner Doktorarbeit mit Absicht getäuscht hat. Der frühere Minister, der im März wegen der Affäre zurücktrat, hatte dies stets bestritten. Die Universität prüft derzeit, ob er mit Vorsatz abgeschrieben hat. Den Doktortitel hat die Hochschule Guttenberg bereits aberkannt.

Die Universität will ihren Bericht Anfang Mai veröffentlichen. Die Rechtsanwälte Guttenbergs hatten nach Angaben der Uni Vorbehalte dagegen geäußert und dies mit Persönlichkeitsrechten ihres Mandaten begründet.

Unterdessen muss Guttenberg keinen Strafantrag vom Bundestag befürchten. „Der Bundestagspräsident hat den Ältestenrat in seiner letzten Sitzung davon unterrichtet, dass dafür keine Notwendigkeit besteht“, sagte Bundestagssprecher Guido Heinen dem Berliner „Tagesspiegel“. Eine nähere Begründung gab es aus dem Büro von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nicht. Für seine Dissertation soll Guttenberg den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages missbraucht haben.

Der Bundestag ist als Rechteinhaber der Ausarbeitungen des Dienstes berechtigt, bei möglichen Urheberrechtsverstößen einen Strafantrag zu stellen. Lammert hatte sich deutlicher als andere Unionspolitiker von Guttenberg distanziert. Ihm wurde der Satz zugeschrieben, die Plagiataffäre sei der „Sargnagel“ für das Vertrauen in die Demokratie. (dpa/dapd/abendblatt.de)

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Guttenberg und Universität streiten wegen Plagiatsaffäre

Zwischen Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und seiner ehemaligen Universität ist ein heftiger Streit über den Untersuchungsbericht zu seiner Doktorarbeit entbrannt. Der Anwalt des früheren CSU-Politikers griff die Hochschule Bayreuth scharf an und warf ihr vor, seinen wegen der Plagiatsvorwürfe zurückgetretenen Mandanten vorzuverurteilen. Laut "Süddeutscher Zeitung" kommt die Untersuchungskommission der Uni zu dem Schluss, dass Guttenberg absichtlich abgeschrieben habe. Dieser will die Veröffentlichung des Berichts am liebsten verhindern und ließ von seinen Anwälten den Vorwurf der Täuschung erneut zurückweisen.

"Obwohl die Kommission der Bayreuther Universität ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat, wird über deren angebliche Ergebnisse bereits in der Presse berichtet", sagte Anwalt Alexander Graf von Kalckreuth in "Bild am Sonntag" und fügte hinzu: "Das widerspricht allen Regeln eines ordentlichen Verfahrens und dient der Vorverurteilung meines Mandanten." Guttenberg bleibe weiter bei seiner Darstellung, nicht absichtlich abgeschrieben zu haben.

Die Universität Bayreuth will ihren Bericht notfalls auch gegen dessen Willen veröffentlichen. "Wir wollen eine klare Aussage zum wissenschaftlichen Fehlverhalten zu Guttenbergs treffen und das Thema öffentlich aufarbeiten", sagte Uni-Sprecher Frank Schmälzle. Laut "SZ" geht die Kommission davon aus, dass Guttenberg vorsätzlich gehandelt hat. Ausmaß und Art der Plagiate ließen keinen anderen Schluss zu.

Guttenberg hatte aber stets bestritten, bewusst Texte anderer Autoren übernommen zu haben, ohne dies zu kennzeichnen. Guttenberg habe gegenüber der Kommission eine umfassende Stellungnahme abgegeben, sagte sein Anwalt jetzt. "Sie belegt schlüssig, dass er nicht bewusst getäuscht hat." Sein Mandant räume aber "mangelnde Sorgfalt" ein. Vorwürfe, Guttenberg wirke an der Aufklärung der Affäre anders als versprochen nicht voll mit, bezeichnete der Anwalt als "haltlos".