Der 85-Jährige hat seinen Rücktritt zum 28. Februar angekündigt. Die völlig überraschende Entscheidung kündigte Benedikt auf Latein an.

Rom/Berlin. Papst Benedikt XVI. gibt sein Pontifikat am 28. Februar auf. Das teilte das Oberhaupt der katholischen Kirche am Montag überraschend während eines öffentlichen Konsistoriums in Rom mit. Seine ungewöhnliche Entscheidung kündigte der Papst in lateinischer Sprache an.

Am 16. April wird Joseph Ratzinger, wie Benedikt XVI. bürgerlich heißt, 86 Jahre alt. In das höchste Amt der katholischen Kirche war der Deutsche im April 2005 gehoben worden. Vor Benedikt hatte der Pole Karol Wojtyla alias Johannes Paul II. 25 Jahre lang das Papstamt ausgefüllt.

+++ Der Rücktritt im Wortlaut +++

Ob gesundheitliche oder politische Gründe, etwa wegen anhaltender Missbrauchsvorwürfe gegen die katholische Kirche, den Ausschlag für seinen Rücktritt gegeben haben, ließ Benedikt XVI. selbst zunächst offen. Sein Bruder Georg Ratzinger nannte allerdings die angeschlagene Gesundheit von Benedikt XVI. als Grund für dessen Rücktritt. „Das Alter drückt“, sagte der 89-Jährige am Montag. Sein Arzt habe dem Papst geraten, keine transatlantische Reisen mehr zu unternehmen. Auch das Gehen bereite seinem Bruder zunehmend Schwierigkeiten.

Regierungssprecher: „Bewegende Meldung“

Die Bundesregierung hat sich in einer ersten Reaktion zurückhaltend zur Rücktritssankündigung des Papstes geäußert. Regierungssprecher Steffen Seibert, den die Meldung während der Bundespressekonferenz am Montag in Berlin erreichte, bat um Zeit für eigene Recherchen. Er sagte aber: „Das wäre eine bewegende Meldung.“

+++ Weitere Reaktionen auf den Papst-Rücktritt +++

Joseph Ratzinger war am 19. April 2005 in einem der kürzesten Konklave der Kirchengeschichte bereits im vierten Wahlgang gewählt worden. Als 265. Papst der Kirchengeschichte nannte er sich Benedikt XVI., in Erinnerung an den Friedenspapst Benedikt XV. und an den Patron Europas und Ordensgründer Benedikt von Nursia. Am 13. Mai hatte der neue Papst überraschend grünes Licht für das Seligsprechungsverfahren seines Vorgängers Johannes Paul II gegeben.

Stichwort: Amtsverzicht des Papstes

Nach dem Kirchenrecht kann ein Papst aus freiem Entschluss auf sein Amt verzichten. Ein Amtsverzicht führt – ebenso wie der Tod des Papstes – zur Vakanz (Unbesetztheit) des Apostolischen Stuhls. Im Canon 332 Paragraf 2 des kirchlichen Gesetzbuches „Codex Iuris Canonici“ (CIC) heißt es: „Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird.“

Die Bedingungen, dass der Rücktritt aus freien Schritten erfolgen und hinreichend publik gemacht werden muss, wurden erst 1983 bei der Neufassung des Kirchenrechts unter Papst Johannes Paul II. ins Gesetz aufgenommen. Neben der Vakanz kennt das Kirchenrecht auch die Möglichkeit der „völligen Behinderung des römischen Bischofstuhls“. Dabei ist gemäß Canon 335 ebenso zu verfahren wie im Fall einer Vakanz. Der CIC schreibt nicht vor, von wem und in welchem Verfahren eine „völlige Behinderung“ festgestellt wird.

Der spektakulärste Papst-Rücktritt ereignete sich 1294. Damals dankte der fünf Monate zuvor gewählte Papst Coelestin V. ab, weil er sich dem Amt nicht gewachsen fühlte. Er starb 1296 und wurde später heiliggesprochen. Mehrere Amtsverzichte von Päpsten und Gegenpäpsten gab es auch während des langen Schismas, das nach dem Rücktritt von Gregor XII. 1415 begann.

In der Moderne haben Pius XII. (1939-1958), Paul VI. (1963-1978) und Johannes Paul II. (1978-2005) einen schriftlichen Amtsverzicht vorbereitet. Pius XII. wollte die Kirche damit angesichts einer drohenden Entführung durch Hitlers Truppen absichern. Paul VI. und Johannes Paul II. wollten verhindern, dass die Kirche im Fall von langer, schwerer Krankheit führungslos bliebe. Keines der geheim gehaltenen Amtsverzichts-Schreiben kam zum Einsatz.