Doch der demokratische Mehrheitsführer nutzte einen Trick, um das Thema aktuell zu halten. Die Klage einer entlassenen Soldatin hat wohl Erfolg.

Washington. Homosexuelle dürfen sich innerhalb der US-Streitkräfte weiterhin nicht offen zu ihrer Sexualität bekennen. Die Republikaner blockierten bei einer Abstimmung im Senat einen Gesetzentwurf, der eine entsprechende, 17 Jahre alte Regelung aufheben sollte. Schwulenaktivisten hatten in der Abstimmung die letzte Möglichkeit gesehen, das als „Don't ask, don't tell“ (Frage nichts, sage nichts) bekannt gewordene Militärgesetz zu ändern.

Grund ist ihre Sorge vor einem Wahlsieg der Republikaner im November. Sollte die demokratische Mehrheit im Kongress dann verloren sein, dürfte es ungleich schwerer, wenn nicht gar unmöglich werden, das Gesetz außer Kraft zu setzen. Der Mehrheitsführer im Senat, Harry Reid, erklärte, das Thema werde nach der Wahl, aber vor dem Amtsantritt des neuen Senats noch einmal aufgegriffen.

Insgesamt 60 der insgesamt 100 Stimmen wären im Senat für eine Aufhebung nötig gewesen. Tatsächlich fiel das Ergebnis mit 56 zu 43 aus, da mindestens drei Demokraten mit den Republikanern stimmten. Unter ihnen war auch Reid: Dieser taktische Schachzug ermöglicht es ihm nach den Regeln des Senats, die Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal auf die Agenda zu setzen.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 1993 wurden nach dessen Regeln schätzungsweise 13.000 Angehörige der Streitkräfte aus dem Dienst entlassen . Die meisten outeten sich selbst als schwul oder lesbisch, einige wurden nach Angaben von Homosexuellenorganisationen aber auch von Kameraden „angeschwärzt“.

Im US-Staat Washington wird am Freitag im Fall einer lesbischen Majorin ein Urteil erwartet. Die unter dem „Don't ask, don't tell“-Gesetz aus dem Dienst entlassene Sanitäterin hatte auf Wiedereinstellung in die Luftwaffenreserve geklagt. 2006 wurde ihre Klage von Bezirksrichter Ronald Leighton abgewiesen, zwei Jahre später entschied ein Berufungsgericht, dass die Streitkräfte Homosexuelle nicht entlassen dürfen, sofern sie nicht beweisen, dass ein solcher Schritt für die militärischen Ziele nötig sei.

Nun muss ein Richter darüber befinden, ob dies bei der Entlassung der Majorin zutrifft. Er hat bereits angedeutet, dass er ihrer Wiedereinstellung nach der Rechtslage vermutlich zustimmen muss.