Die Iranerin Sakine Mohammadi Aschtiani, die zum Tod durch Steinigung wegen Ehebruchs verurteilt worden ist, darf nicht nach Brasilien ausreisen. Brasiliens Präsident hatte angeboten die 43-Jährige aufzunehmen.

Brasilia. Die zum Tod durch Steinigung verurteilte Iranerin Sakine Mohammadi Aschtiani darf nicht nach Brasilien ausreisen. Der iranische Botschafter in dem südamerikanischen Land, Moschen Schatersadeh, sagte der Nachichtenagentur Agencia Brasil, der Iran habe keine offizielle Anfrage aus Brasilien erhalten. Der Botschafter weiter: „Der Prozess betrifft Iraner, warum sollten andere Länder daran beteiligt sein?“ Die Verurteilung der 43-jährigen Mohammadi Aschtiani zum Tod durch Steinigung wegen Ehebruchs hatte weltweit heftige Proteste ausgelöst. Der brasilianische Präsident Luiz Inacio Lula da Silva hatte Ende Juli angeboten, die Frau in seinem Land aufzunehmen.

Die iranische Regierung sei sich sicher, dass Lula sich nicht in iranische Angelegenheiten einmischen wolle, sagte Schatersadeh. „Er handelte aus menschenfreundlichen Beweggründen.“ Es gebe jedoch Vergehen, die im Einklang mit den iranischen Gesetzen und den moralischen und kulturellen Vorstellungen des Landes behandelt würden.

In einer Sendung des staatlichen iranischen Fernsehens hatte eine als Mohammadi Aschtiani vorgestellte Frau am Mittwochabend zugegeben, dass ihr Liebhaber ihr vorgeschlagen habe, ihren Ehemann zu töten. Sie sei dann bei dem Mord selbst zugegen gewesen. Die Frau, die sich in Aseri - einer Turksprache - äußerte, war nicht zu erkennen. Sie trug einen schwarzen Tschador, der nur ihre Nase und ein Auge frei ließ. Mohammadi Aschtianis Anwalt sagte anschließend, seine Mandantin sei zwei Tage lang „schwer geschlagen und gefoltert“ worden, um sie zu dem Geständnis vor laufender Kamera zu zwingen.

Die Frau sitzt nach Angaben ihres Anwalts seit zwei Jahren im nordwestiranischen Tabris im Gefängnis. Laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurde sie 2006 oder 2007 verurteilt und erhielt bereits 99 Peitschenhiebe als Strafe.