Die Oppositionsführerin hat die Teilnahme am Prozess aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Die Anklage forderte eine neue Untersuchung.

Kiew. Die kranke ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko muss sich nach dem Beschluss eines Gerichts von einem Amtsarzt untersuchen lassen. Mit dieser Entscheidung folgte der Richter beim zweiten Prozess gegen die 51-jährige Oppositionsführerin einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Damit solle geklärt werden, an welcher Krankheit die Oppositionsführerin leidet und ob sie an dem umstrittenen Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung teilnehmen könne.

Unter Berufung auf ein Gutachten des deutschen Neurologen Prof. Karl Max Einhäupl weigerte sich die 51-jährige Timoschenko, an dem Prozess teilzunehmen. Ihr Verteidiger Sergej Wlassenko forderte, den Prozess zu verschieben, bis es seiner Mandantin wieder bessergehe. Timoschenko hat ein Bandscheibenleiden und kann sich kaum bewegen.

+++ Timoschenko verweigert Teilnahme an neuem Prozess +++

Der Anführerin der prowestlichen Orangenen Revolution von 2004 drohen zwölf weitere Jahre Haft, weil sie in ihrer Zeit als Chefin eines Energiekonzerns in den 1990er Jahren 681.000 Griwna Steuern (heute rund 68.000 Euro) nicht gezahlt haben soll. Zudem habe sie dem Staat einen Schaden von 30 Millionen Griwna zugefügt.

Timoschenko war im Oktober 2011 in einem international kritisierten Verfahren wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Straflager verurteilt worden. Der Fall überschattet auch die Fußball-Europameisterschaft in der Ukraine. Als Vertreter des EU-Parlaments beobachteten der polnische Ex-Staatschef Aleksander Kwasniewski und der irische frühere EU-Parlamentspräsident Pat Cox den Prozess. (dpa)