Berlin. Einer Correctiv-Recherche zufolge duldet die AfD Mandatsträger, die mit Gewalt aufgefallen sind – darunter sogar Bundestagsabgeordnete.

Wie gewaltbereit sind Teile der AfD wirklich? Im Rahmen einer Recherche forschte das Netzwerk Correctiv zu 48 AfD-Mandatsträgerinnen, -trägern und Mitarbeitern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen sind. Dazu zählen direkte körperliche Gewalt, psychische Gewalt, Beihilfe zu Gewalt und gewaltnahes Verhalten.

AfD: Recherche zeigt erschreckendes Ausmaß an Gewaltbereitschaft

Das Ergebnis: Der Recherche zufolge wurden 28 dieser Politikerinnen und Politiker von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt. 14 Personen davon seien trotz dieser Verurteilung noch immer in ihrem politischen Amt tätig. Zudem werde zurzeit gegen fünf weitere AfD-Mandatsträger ermittelt.

Correctiv spricht von brutalen körperlichen Angriffen, verbaler Gewalt – darunter Beleidigungen oder Volksverhetzung – und indirekter Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt. Laut Correctiv handelt es sich juristisch gesehen meist um „Vergehen“, laut Strafgesetzbuch §12 also um „rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind“.

„Die meisten Urteile ergingen in den vergangenen zwei Jahren – die AfD scheint die verurteilten Täterinnen und Täter in ihren Reihen zu dulden“, heißt es in dem Bericht weiter. Bis zur Veröffentlichung des Artikels am Freitag äußerte sich der AfD-Bundesverband gegenüber Correctiv nicht zum Bericht. Auch die verurteilten AfD-Mandatsträger äußerten sich nicht oder nicht konkret.

Gewaltbereitschaft in der AfD: Experten und Politiker alarmiert

Dafür äußerten sich Expertinnen führender Beratungsstellen gegenüber Correctiv zu der rechten Gewalt und schlugen Alarm. Auch Politikerinnen und Politiker zeigen sich besorgt. Für Thorsten Frei, parlamentarischen Geschäftsführer der CDU im Bundestag, steht das Vertrauen in die Demokratie und in die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter auf dem Spiel. Zu den betroffenen AfD-Politikern findet er deutliche Worte: „Diese erachte ich persönlich für die Ausübung eines öffentlichen Amtes für ungeeignet.“

Clara Bünger, Obfrau der Linken im Rechtsausschuss, erlebt nach eigener Aussage in nahezu jeder Sitzungswoche „menschenfeindliche Äußerungen und Beleidigungen“ durch AfD-Politikerinnen und -Politiker. „Es muss definitiv Konsequenzen für Politiker und Politikerinnen oder deren Mitarbeitende geben, die menschenverachtende verbale und/oder brutale körperliche Gewalttaten verüben. Aus meiner Sicht sind solche Menschen nicht geeignet, dieses wichtige politische Amt auszuüben“, sagt Bünger gegenüber Correctiv.

Der Erhalt der Demokratie und der sich im Grundgesetz geregelten Grundrechte, insbesondere die Menschenwürdegarantie, müsse geschützt werden. „Diesem übergeordneten Interesse dienend kann eine Verschärfung des passiven Wahlrechts in Betracht gezogen werden“, so Bünger.

Lesen Sie auch:Immer wieder Russland – Neue Vorwürfe gegen AfD-Politiker

Gewaltbereite Politiker: Konsequenzen fürs Amt gibt es kaum

Der Correctiv-Recherche zufolge verlieren gewählte Politikerinnen und Politiker ihr Mandat nicht, wenn sie für eine Gewalttat verurteilt wurden und das Strafmaß unterhalb der „Verbrechens“-Grenze liegt, somit lediglich als Vergehen gilt und demnach nicht direkt zu Freiheitsstrafen führt.

Correctiv konnte im direkten Vergleich mit anderen Parteien weder bei Linken oder Grünen noch bei CDU/CSU, SPD oder FDP ähnliche Fälle ausmachen.