Berlin. Seit Monaten ringen Bund und Länder um die Frage, wie die Klinikversorgung besser laufen kann. Jetzt gibt es einen konkreten Plan.

Es geht um Geld und Qualität: Seit Monaten ringen Bund und Länder um die Frage, wie die Krankenhausversorgung in Deutschland besser laufen kann. Am Montag einigten sich Vertreter der Ampel-Regierung mit den Länder-Gesundheitsministern auf Eckpunkte für eine große Klinikreform. Ab 1. Januar 2024 will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zudem eine bundesweite Übersicht über die Qualität der rund 1900 deutschen Kliniken veröffentlichen. Auf den ersten Blick soll für Patientinnen und Patienten sichtbar sein, ob die Eingriffe, die ein Krankenhaus durchführt, auch in der nötigen Qualität angeboten werden.

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Lauterbach: Nur wer Qualität liefert, bekommt Geld vom Bund

„Es ist eine Art Revolution“, erklärte Lauterbach am Montag. Kommt die Klinikreform so, wie jetzt beschlossen, wird das Vergütungssystem grundlegend umgebaut: Kliniken werden nicht mehr in erster Linie für möglichst viele Behandlungsfälle bezahlt werden. Die Vergütung soll sich stärker an der Qualität ausrichten. Die Fallpauschalen werden weniger wichtig, die Kliniken werden stärker dafür bezahlt, dass sie gute Leistung vorhalten.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Vorstellung der Bund-Länder-Einigung am Montag in Berlin.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Vorstellung der Bund-Länder-Einigung am Montag in Berlin. © dpa | Jörg Carstensen

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen künftig so genannte Leistungsgruppen sein – mit klaren Qualitätsvorgaben für Ausstattung, Personal und Behandlungserfahrung. „Nur die Kliniken, die die Qualitätskriterien erfüllen, bekommen Vorhaltepauschalen“, bekräftigte Lauterbach. Die Krankenhäuser seien nicht mehr gezwungen, so viele Leistungen wie möglich zu machen. „Der Hamsterradeffekt ist weg.“

Nach Lauterbachs Willen kann es Ausnahmen geben für Standorte, an denen sich mehrere Kliniken zu einem Verbund zusammenschließen und auf diese Weise einzelne Leistungen mit hohem Standard anbieten können. Ebenfalls soll es Ausnahmen in Regionen geben, wo eine klare Orientierung an der Behandlungsqualität dazu führen würde, dass die Versorgung zusammenbricht. In solchen Fällen könnten die Länder befristet den Weiterbetrieb genehmigen – aber auch nur in solchen Bereichen, wo es medizinisch vertretbar sei. „Bei Krebsbehandlungen ist es nicht vertretbar“, so Lauterbach, bei kleineren chirurgischen Eingriffen sei es dagegen denkbar. Krebsbehandlungen sollen nur noch in spezialisierten Krebszentren durchgeführt werden.

Kliniksterben: Für kurzfristige Rettungsaktionen gibt es keine Mittel

Die Länder hatten darauf gehofft, dass der Bund kurzfristig Finanzmittel zur Rettung gefährdeter Kliniken bereitstellen würde. Lauterbach sieht hier jedoch nach wie vor keinen Spielraum. Die Frage werde zwar auf Wunsch der Länder noch einmal geprüft. Aber: „Ich kann da keine Hoffnung machen.“ Im Bundeshaushalt sei kein Geld dafür da. Die Folge: „Bis die Reform wirkt, werden noch sehr viele Kliniken in die Insolvenz gehen.“ Bayern lehnt die Reform weiterhin ab, Schleswig-Holstein enthielt sich bei der Abstimmung am Montag.

Die bis zuletzt heftig umstrittene Frage, ob die deutschen Krankenhäuser künftig in vier Versorgungslevels – vom Grundversorger bis zur Universitätsklinik – eingeteilt werden, muss die Praxis beantworten: Die Länder wehren sich dagegen, weil sie fürchten, dass einfache Krankenhäuser dadurch benachteiligt würden. Lauterbach dagegen will an der Einteilung in Level festhalten – zumindest in seiner eigenen Qualitätsübersicht, die ab Januar öffentlich werden soll.