Berlin. Der Bundestag hat den Weiterbetrieb der drei Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis Mitte April 2023 beschlossen.

Der Bundestag hat den Weiterbetrieb der letzten drei deutschen Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis Mitte April 2023 beschlossen. Einer entsprechenden Änderung des Atomgesetzes stimmten die Abgeordneten am Freitag in Berlin zu.

Der am mit 375 Ja-, 216 Nein-Stimmen und 70 Enthaltungen angenommene Regierungsantrag betrifft die Atomkraftwerke Isar 2 in Bayern, Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg und Emsland in Niedersachsen. Für den Weiterbetrieb sollen keine neuen Brennstäbe beschafft werden.

In der Parlamentsdebatte vor dem Votum hatte der Schritt erneut für hitzige Diskussionen gesorgt. Vertretende der Grünen machten deutlich, dass die Partei sich auch mit der auf wenige Monate begrenzten Laufzeitverlängerung schwer tue. Sie hoben jedoch hervor, dass dadurch am Atomausstieg nicht gerüttelt werde. Insbesondere Vertretende von CDU/CSU und AfD sprachen sich hingegen für einen längerfristigen oder dauerhaften Weiterbetrieb der Kernkraftwerke aus.

AKW-Verlängerung sorgte in der Ampel für erbitterten Streit

Die Frage der Laufzeitverlängerung hatte in der Ampel-Koalition zu einem scharfen Streit zwischen Grünen und der FDP geführt, die einen längeren Weiterbetrieb und die Beschaffung neuer Brennstäbe forderte.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) entschied dann unter Berufung auf seine Richtlinienkompetenz, dass die drei verbleibenden deutschen AKW bis 15. April weiterlaufen sollten. Die Ampel-Abgeordneten unterstützten den entsprechenden Gesetzesvorschlag teils zähneknirschend.

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AfD und Union reichten eigene Vorschläge für AKW-Laufzeiten ein

Die Unionsparteien brachten am Freitag einen alternativen Gesetzesvorschlag ins Parlament ein, der eine Laufzeitverlängerung bis mindestens Ende 2024 vorsah. CDU und CSU verwiesen insbesondere auf die hohen Energiepreise, die dank der Kernenergie gesenkt werden könnten. Der Vorschlag wurde abgelehnt, ebenso wie ein Entschließungsantrag der AfD, der unter anderem eine Wiederaufnahme der Wissenschaftsförderung für die Kernenergie verlangte.

Der Bundestag musste der begrenzten Laufzeitverlängerung noch zustimmen. Den Bundesrat muss sie ebenfalls passieren, eine Zustimmung der Länderkammer ist aber nicht erforderlich. Das parlamentarische Verfahren soll mit der Bundesratssitzung voraussichtlich am 25. November abgeschlossen sein. (dpa/afp/fmg)

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.