Das neue Inflationsausgleichsgesetz soll Bürger ab 2023 massiv entlasten. Das ändert sich bei Grundfreibetrag, Kindergeld, Steuersatz.

Die Bundesregierung plant angesichts der stark gestiegenen Energiepreise ein weiteres Entlastungspaket. Am Samstagmorgen soll der Koalitionsausschuss über mögliche Maßnahmen beraten. Dem Ausschuss gehören Vertreter von SPD, Grünen und FDP aus Partei, Fraktion und Bundesregierung an. Sie wollen sich schnell einigen.

Die bisherigen beiden Entlastungspakete, zu denen unter anderem der Tankrabatt, eine Energiepreispauschale und das 9-Euro-Ticket gehörten, hatten ein Gesamtvolumen von rund 30 Milliarden Euro. Auch in das dritte Entlastungspaket sollen Milliarden investiert werden, vor allem aus zusätzlichen Steuereinnahmen. Die Deutschen könnten durch das neue Entlastungspaket im Jahr 2023 um mehrere hundert Euro entlastet werden.

Hier lesen Sie, wo Entlastungen geplant sind und wie viel Sie sparen könnten.

Entlastungspaket: Steuerlast wird an die Inflation angepasst

Zu den wichtigsten Maßnahmen des neuen Entlastungspakets gehört das neue Inflationsausgleichsgesetz. Es soll die rund 48 Millionen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland entlasten, indem die Steuerlast an die rasante Inflationsentwicklung angepasst wird. Diese zwei wichtigen Eckpunkte beinhaltet das Inflationsausgleichsgesetz:

  • Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag wird angehoben, zunächst zum 1. Januar 2023 um 285 Euro auf 10.632 Euro. In 2024 ist eine weitere Anhebung um 300 Euro auf 10.932 Euro geplant.
  • Steuersatz: Der Spitzensteuersatz soll 2023 bei 61.972 statt bisher 58.597 Euro greifen, 2024 soll er ab 63.515 Euro beginnen. Besonders hohe Einkommen ab 277.836 Euro, der sogenannte Reichensteuersatz, sind von der Anpassung ausgenommen.

Im Durchschnitt sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das neue Inflationsausgleichsgesetz im nächsten Jahr 192 Euro mehr netto haben als in diesem Jahr, wenn sich ihr Einkommen nicht ändert. Schöner Nebeneffekt: Für mehr als 270.00 Bürgerinnen und Bürger fiele durch die geplanten Maßnahmen die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung weg. Das beträfe unter anderem rund 75.000 Rentnerinnen und Rentner. Lesen Sie auch: Neues Entlastungspaket: Inflationsprämie soll kommen

Mehr Geld für Familien durch Entlastungspaket

Gerade auch Familien sollen zusätzlich entlastet werden. Dafür sollen laut Inflationsausgleichsgesetz das Kindergeld und der Kinderfreibetrag bis 2024 schrittweise angehoben werden. Das sind die Pläne.

  • Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag soll schrittweise für jeden Elternteil von 2022 bis 2024 um insgesamt 264 Euro erhöht werden - bis er zum 1. Januar 2024 bei 2994 Euro liegt.
  • Kindergeld: Das Kindergeld wird laut den Plänen in den Jahren 2023 bis 2024 schrittweise erhöht: Ab dem 1. Januar 2024 beträgt es monatlich für das erste, zweite und dritte Kind 233 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, welche keine Einkommensteuer zahlen.
  • Unterhalthöchstbetrag: Dieser Betrag soll für 2022 angehoben werden - von 9984 Euro auf 10.347 Euro. Damit können mehr Kosten, etwa für eine Berufsausbildung, steuerlich geltend gemacht werden.

In der Spitze könnten Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2023 um bis zu 479 Euro pro Jahr entlastet werden, im Jahr 2024 sogar um bis zu 730 Euro pro Jahr, erläutert das Bundesfinanzministerium in seinem Eckpunktepapier zum Inflationsausgleichsgesetz. Dieser Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die Entlastung in Ihrer Einkommensgruppe ausfallen könnte.

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Entlastungspaket: Weitere Maßnahmen im Gespräch

Auch Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende und Studierende gehören zu den Personen, die entlastet werden sollen. Diese weiteren Maßnahmen sollen am Samstag diskutiert werden.

  • Wohngeld: Das Wohngeld soll zum Jahreswechsel reformiert und um eine Heizkostenpauschale erweitert werden.
  • Grundsicherung: Hartz IV soll zu Beginn des Jahres 2023 durch das neue Bürgergeld ersetzt werden. Empfänger von Grundsicherung sollen durch das neue Bürgergeld höhere Sätze erhalten.
  • Rentner, Auszubildende, Studierende: Für diese Personenkreise mit kleinem oder niedrigem Einkommen soll es Direktzahlungen oder Steuersenkungen geben.
  • Verkehr: Das 9-Euro-Ticket soll verlängert werden. Es ist ein bundesweites Verkehrsticket von 49 Euro pro Monat im Gespräch.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.