Berlin. Die Stasi-Unterlagenbehörde wird es nicht mehr geben. Die Akten kommen ins Bundesarchiv. Der Beauftragte schafft seinen Posten ab.

Wo sollen die alten Akten der DDR-Staatssicherheit verwaltet werden? Der Chef der Stasi-Unterlagenbehörde, Roland Jahn, findet es richtig, dass sich künftig in erster Linie das Bundesarchiv um die Dokumente kümmern soll. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Bundestag jetzt gefasst.

Das sei „eine positive Entscheidung“, sagte Jahn am Freitag im ZDF. Er betonte, die Akten blieben weiterhin offen und zugänglich. „Die Bürgerinnen und Bürger können weiter Einsicht nehmen“, sagte Jahn. Daran werde nichts geändert.

Ein Grund für den Umzug ist die Digitalisierung

Ein Grund dafür, dass die Akten nicht mehr allein von der Stasi-Unterlagenbehörde, sondern vom Bundesarchiv verwaltet werden, ist die Digitalisierung der Dokumente: „Das Papier soll nicht verrotten“, sagte Jahn. Er selbst hatte das Konzept für den Umzug mit dem Bundesarchiv erarbeitet.

Den Posten des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen wird es dann nicht mehr geben. Jahn (66) hat damit also quasi seine eigene Aufgabe abgeschafft. Erster Chef der Behörde war der spätere Bundespräsident Joachim Gauck.

Kritiker des Umzugs befürchten deshalb auch, dass die Verlegung der Akten einem Ende der Behörde gleichkomme und einen Schlussstrich unter der Aufarbeitung bedeute. Jahn selbst sieht das ganz anders: Nur so könne das Archiv für kommende Generationen „als Teils des Gedächtnisses der Nation“ erhalten werden.

Beschluss der Großen Koalition mit der FDP

Der Bundestag hatte mit der Mehrheit der großen Koalition und außerdem mit den Stimmen der FDP beschlossen, dass die Stasi-Akten ins Bundesarchiv kommen. „Geschichte lässt sich nicht abwickeln“, warnten einstige Oppositionelle seit Wochen in einer Erklärung.

Der thüringische Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Peter Wurschi, unterstützte Jahn bei seiner Haltung. Der offene Zugang zu den Akten sei ein großer Erfolg der friedlichen Revolution von 1989/90. „Dieser Zugang wird auch in Zukunft erhalten bleiben“, so Wurschi. (dpa/FMG)