Berlin. „Combat 18“ soll im Zusammenhang mit dem Lübcke-Mord stehen, Drohbriefe an Moscheen richten. Die SPD fordert nun ein Verbot der Gruppe.

Sie soll Verbindungen zu Stephan E. haben – dem Mann, der beschuldigt wird, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermordet zu haben. Die SPD fordert ein rasches Verbot der Gruppe „Combat 18“. Sie gilt als rechtsextrem.

Das gehe aus einem Papier mit dem Titel „Demokratische Ordnung stärken und verteidigen“ hervor, über das die „Süddeutsche Zeitung“ am Montag berichtet. Darin heißt es demnach: „Wer sich mit der Demokratie anlegt, der muss viel konsequenter ihre Wehrhaftigkeit zu spüren bekommen.“

Das SPD-Präsidium möchte am Montag über das Papier beraten – und dann offenbar auf ein schnelles Verbot des Netzwerks drängen.

SPD für „Combat 18“-Verbot: Zusammenhang mit Lübcke-Mord

Unter Berufung auf Parteikreise berichtete die Zeitung, Anlass für den Vorstoß seien der Mord an dem CDU-Politiker und Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, rassistisch motivierte Angriffe auf Ausländer sowie Bombendrohungen gegen Parteizentralen und Moscheen, hinter denen rechtsextreme Organisationen vermutet werden.

In ihrem Papier fordert die SPD dem Bericht zufolge einerseits, den Verfolgungsdruck auf die rechte Szene drastisch zu erhöhen, andererseits zivilgesellschaftliche Strukturen im Kampf gegen rechts zu stärken und finanziell abzusichern.

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Rechtsextremes Netzwerk schickte Drohschreiben an Moscheen

„Combat 18“ gilt als gewaltbereites rechtsextremes Netzwerk, das in mehreren europäischen Ländern aktiv ist. „Combat“ steht im Englischen für Kampf, „18“ gilt als Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H – die Initialen von Adolf Hitler.

Mordfall Lübcke- Verdächtiger Stephan E. hat gestanden

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    Die Organisation gilt als bewaffneter Arm des verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“ (Blut und Ehre). Ende Juli waren Drohschreiben gegen Moscheen in Duisburg und Berlin mit „Combat 18“ unterzeichnet.

    Die Ermittler im Mordfall Walter Lübcke prüfen, ob der Tatverdächtige Stephan E. in den vergangenen Jahren noch Kontakte in die rechte Szene in Nordhessen unterhielt. Aktiv gewesen in der Region ist etwa „Combat 18“ und der 2015 verbotene Verein „Sturm 18“. (ses/dpa)