Brüssel. Die EU verstärkt den Schutz von Whistleblowern – allerdings nur im Bezug auf EU-Recht. Jetzt könnte die Bundesregierung nachlegen.

Wer als Arbeitnehmer Rechtsverstöße in seiner Firma oder in staatlichen Stellen meldet, geht oft ein beträchtliches Risiko ein: Die versprochene Beförderung fällt aus, plötzlich weist der Chef nur noch die unangenehmsten Aufgaben zu – oder der Job ist gleich ganz weg. Wird der Missstand gar öffentlich aufgedeckt, gibt es extern vielleicht Lob, intern aber häufig nur Schikane für den „Nestbeschmutzer“.

Es ist gut, dass die EU jetzt gegensteuert. Sie will im öffentlichen Interesse solche Hinweisgeber – auf Englisch nennt man sie Whistleblower – besser schützen. Bei dem neuen EU-Gesetz geht es nicht um Leute wie Julian Assange, den schillernden Wikileaks-Gründer, der jetzt in britischer Haft sitzt. Assange hat eine Plattform für Enthüllungen geboten, dabei aber zu viele Fragen zum eigenen Wirken offengelassen. Hinweise aus seinem eigenen Umfeld veröffentlichte er gerade nicht. Assange ist kein Whistleblower.

EU hat mit Whistleblower-Richtlinie Alltagshelden im Blick

Die EU hat mit ihren neuen Regeln deshalb nicht ihn im Blick, sondern Alltagshelden wie den Brandenburger Lkw-Fahrer Miroslaw Strecker, der 2007 einen Gammelfleisch-Skandal aufdeckte. Anhand seiner Lieferpapiere stellte er fest, dass ein skrupelloser Fabrikant Fleischabfälle als Lebensmittel deklarierte und an Berliner Döner-Hersteller verkaufte. Strecker alarmierte die Behörden. Der Lkw-Fahrer wurde geehrt und ausgezeichnet, aber sein Arbeitgeber kündigte ihm. So einen wollten die Kunden nicht mehr auf den Hof lassen. Kein Einzelfall.

Derartige Strafaktionen für Hinweise, die im öffentlichen Interesse sind, sollen künftig verboten sein. Verstoßen private oder öffentliche Arbeitgeber dagegen, drohen Sanktionen. Die EU-Richtlinie will mutige Hinweisgeber stützen, ohne die viele Missstände nicht abgestellt würden: Der illegale Handel mit Facebook-Daten oder die Panama Papers sind nur so bekannt geworden, viele Fälle von Korruption oder Geldwäsche auch. Die Regeln erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass künftig mehr davon ans Licht kommt.

Nicht jeder Whistleblower handelt aus edlen Motiven

Gewiss, nicht jeder Whistleblower handelt aus edlen Motiven. Nicht immer ist sofort zu erkennen, ob es sich um eine berechtigte Beschwerde handelt oder um bösartige Diffamierung. Die EU-Regeln sind aber gerade kein Freibrief für Denunziantentum oder das Verbreiten von Gerüchten.

Geschützt ist nur, wer von der Wahrheit seiner Anschuldigungen überzeugt sein darf. Es wird aber helfen, dass sich die Hinweisgeber nicht zwingend erst intern melden müssen, sondern unter bestimmten Umständen gleich zuständige Behörden oder Dritte alarmieren können.

Bundesregierung hat sich nicht mit Ruhm bekleckert

Das hat die Bundesregierung zu verhindern versucht. Sie hat sich bei den Beratungen nicht mit Ruhm bekleckert. Es wäre gut, wenn Berlin zum Ausgleich jetzt bei der Umsetzung etwas engagierter handelte. Die EU-Regeln ließen sich auf Bundesebene durchaus noch verbessern: Bisher soll das Gesetz nur für Fälle gelten, in denen es um Verstöße gegen EU-Recht geht – der Katalog ist zwar sehr umfassend, er reicht von Steuerbetrug über Verbraucher- und Datenschutz bis zu Produkt-, Gesundheits- und Lebensmittelvorschriften. Aber wer weiß, ob sich im konkreten Fall nicht doch Lücken auftun?

Das ist lebensfremd und unzureichend: Beschäftigte benötigen Schutz, unabhängig davon, ob nationales oder EU-Recht verletzt wird. Da kann und muss die Bundesregierung ansetzen und nachbessern. Die neuen Regeln werden nur helfen, wenn sich Hinweisgeber wirklich ausreichend geschützt fühlen dürfen. Das muss sich in der Praxis erst noch zeigen. (Christian Kerl)