Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer plant eine neue Kategorie für Migranten. Verbunden mit Bußgeldern und einem möglichen Arbeitsverbot.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) arbeitet an einem Gesetz und will darin im Umgang mit Migranten eine neue Kategorie schaffen. Bestimmte Migranten sollen demnach schlechter gestellt werden. Und zwar solche, die sich nach Einschätzung der Behörden nicht genügend um die Beschaffung fehlender Papiere bemühen. Einen Namen für die Kategorie gibt es auch schon: „Duldung mit ungeklärter Identität“.

In diese Kategorie fallen nach Vorstellung des Bundesinnenministeriums Migranten, die nicht alle „zumutbaren Handlungen“ vornehmen, um einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu erlangen. Ihnen drohen demnach unter anderem Bußgelder.

Seehofer-Plan: Migranten droht Arbeitsverbot in Deutschland

So steht es laut dpa in einem Entwurf des Innenministeriums für ein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Der Entwurf soll demnach an diesem Donnerstag an Verbände und die Länder verschickt werden. Sie können eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben. Am kommenden Mittwoch dann soll das Bundeskabinett wahrscheinlich darüber entscheiden.

Neben Bußgeldern könnte Migranten, die in die neue Kategorie fallen, auch das Arbeiten in Deutschland verboten werden, zudem könnte eine Ausbildungsförderung entfallen.

Als „zumutbare Handlungen“ gelten zum Beispiel die rechtzeitige Antragstellung auf Papiere bei den Behörden des Herkunftslandes und unter bestimmten Umständen auch die Erfüllung der Wehrpflicht im Heimatland.

Seehofers Ausnahmeregelung ist umstritten

Eine reguläre Duldung bekommen Menschen, die zwar nicht als Asylbewerber anerkannt worden sind, aber auch nicht abgeschoben werden – etwa aus humanitären Gründen.

Umstritten war bis zuletzt auch eine von Seehofer geforderte Ausnahmeregelung, die vorübergehend eine Abschiebehaft in regulären Gefängnissen erlaubt. Das soll nun bis zum 1. Juli 2022 möglich sein – weil es aktuell bundesweit nur rund 490 Abschiebehaftplätze gibt.

Allerdings sollen die Ausreisepflichtigen nicht gemeinsam mit normalen Häftlingen untergebracht werden. Ab August 2022 soll es Abschiebehaft im Gefängnis dann nur noch für Ausländer geben, die ausgewiesen werden, weil sie eine Straftat begangen haben.

Horst Seehofer gerät mit seiner Asylpolitik immer wieder in Kritik. Die SPD ging bereits auf Distanz zu seinen Abschiebeplänen, die ebenfalls in dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ zu finden sind. Es gibt ohnehin Zweifel, ob Seehofers Idee von schnelleren Abschiebungen auch praxistauglich ist – oder doch realitätsfern. (sdo/dpa)