Hamburg/Berlin. Der Innenminister will abgelehnte Asylbewerber schneller in ihre Heimat abschieben. Es gibt Zweifel, ob das auch praxistauglich ist.

Ein Morgen im Februar 2017. Um 6.30 Uhr öffnen zwei Mitarbeiter der Hamburger Ausländerbehörde vom Referat „Schnelle Rückführungen“ und mehrere Polizisten die Tür zum Zimmer der irakischen Familie in einer Asylunterkunft. Die Eltern und die Kinder haben noch geschlafen. Aber sie sollen jetzt raus aus Deutschland und in die Niederlande, weil dort nach EU-Regeln das Asylverfahren laufen soll. Mehrfach war die Abschiebung schon gescheitert, auch weil Mitglieder der Familie nicht zuhause waren, als die Behörde zu ihnen kam. Und weil sie nach einer Abschiebung zurück nach Deutschland gekommen waren.

Was an diesem Morgen folgt, sind unschöne Szenen, wie sie sich in Deutschlands Abschiebe-Alltag oft abspielen. Polizisten, die auf einmal mitten im Zimmer der Familie stehen und drängeln – und die endlich Beschlüsse des Amtes durchsetzen wollen. Ein Familienvater, der mit Worten dagegen kämpft. Seine Ehefrau ist hochschwanger, sie klagt über Schmerzen, ein Rettungswagen muss kommen. Am Ende entscheiden die Behördenmitarbeiter, die Familie zu trennen und nur den Vater und die beiden Kinder mitzunehmen, sieben und zehn Jahre alt.

Tausendfach suchen Amtsmitarbeiter und Polizisten Flüchtlingsheime auf, um abgelehnte Asylsuchende aus ihren Einrichtungen zu holen und zum Flieger zu transportieren. Kommen sie später am Tag, seien die Betroffenen oftmals nicht da. Sie sind unterwegs, nicht selten abgetaucht, weil sie eine Warnung bekommen haben. Außerdem seien die Strecken zu den Flughäfen oft länger, weil etliche Ausländer gesammelt abgeschoben werden. Einige Staaten würden verlangen, dass die Flüge mit ihren Staatsbürgern bis spätestens mittags landen. So berichten es Innenbehörden und Polizisten von ihren Einsätzen.

Wie weit darf der Staat gehen, um Menschen abzuschieben?

Es sind Einsätze im Dunkel der Nacht, von denen nur selten Bilder oder Informationen öffentlich werden. Dabei wird kaum ein Thema derzeit so stark durch Innenminister Horst Seehofer (CSU) und mehreren Landesregierungen etwa Bayern oder Nordrhein-Westfalen vorangetrieben wie: Abschiebungen. Ihre Zahl soll nach Wunsch der großen Koalition wachsen, die Menschen schneller zurückgeführt werden. Und vor allem sollen Straftäter „konsequent“ in ihre Heimatländer geflogen werden.

Mit dieser Maßgabe will sich insbesondere die Union derzeit profilieren. Bald beginnen die Wahlkämpfe im Osten. Dort, wo die AfD genau mit diesen Parolen punktet. Nach Kapitel eins der deutschen Asylpolitik (Grenzen dicht – ja oder nein?) hat nun Kapitel zwei begonnen: Wie weit darf der Staat gehen, um abgelehnte Asylbewerber zurück in ihre Heimat oder einen anderen EU-Staat zu schicken? Seehofers Ministeriums feilt an einem neuen Gesetz. Es heißt: „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“.

Ziel: Duldungen, oft Grund für Abschiebeverbote, sollen beschnitten werden, etwa wenn ein Asylbewerber nicht daran mitwirkt, neue Papiere zu beschaffen. Abschiebehaft soll ausgeweitet werden, und Flüchtlingshelfer bestraft werden, wenn sie Menschen vor den Behörden warnen. Und: Polizisten sollen das Recht bekommen, Wohnungen von ausreisepflichtigen Ausländern zu betreten. Es ist ein Maßnahmenkatalog, der dem Staat mehr Macht gibt – und dem Flüchtling weniger. Der Einsatz von Polizisten in Asylunterkünften sei „teilweise unumgänglich“, heißt es auf Nachfrage im Bundesinnenministerium.

Flüchtlingskrise- So entwickelte sich die Zahl der Asylanträge

weitere Videos

    Verwaltungsgericht: Einsatz war rechtswidrig

    Doch halten die Pläne dem Recht in Deutschland stand? Der Hamburger Fall mit der irakischen Familie gewinnt an Brisanz. Denn das Verwaltungsgericht hat nun entschieden: Der Einsatz im Morgengrauen war rechtswidrig. Die Polizei hatte keinen Richterbeschluss – und diesen braucht der Staat, um Wohnungen zu durchsuchen.

    Egal, ob es sich um eine Altbauwohnung handelt, ein Einfamilienhaus oder ein Zimmer in einer Asylunterkunft. Das Gericht schützt die Privatsphäre des Ausländers.

    Die Hamburger Behörde will das Urteil anfechten. Auf Nachfrage heißt es, die Polizei habe die Wohnung nicht durchsucht, sondern lediglich „betreten“, um der Familie nach gescheiterten Versuchen habhaft zu werden. Diese Begründung ließ das Gericht nicht gelten.

    Das Ausländeramt will nun gegen das Urteil in Revision gehen – am liebsten gleich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Man wolle die Rechtslage schnell und grundsätzlich klären, heißt es.

    Flüchtlinge- Zahl der Asylanträge sinkt weiter

    weitere Videos

      So könnte der Fall, in dem die Organisation Fluchtpunkt im Auftrag der Familie gegen den Staat geklagt hat, für ganz Deutschland relevant werden. Auch für Horst Seehofers Pläne. In Berlin und Nordrhein-Westfalen und vielen anderen Bundesländern geht die Polizei bisher mit der gleichen Taktik wie in Hamburg vor.

      Seit 2015 fast 100.000 Abschiebungen gescheitert

      Dabei hatte es etwa in Berlin und Niedersachsen vergleichbare Urteile in der Vergangenheit gegeben. Bis zur möglichen Revision will auch die Hamburger Behörde das Urteil ignorieren und weiter morgens die Heime aufsuchen.

      Laut Innenministerium sind im vergangenen Jahr rund 31.000 Abschiebungen aus Deutschland gescheitert, seit 2015 waren es fast 100.000.

      Meistens kommen die Papiere für die ausreisepflichtigen Ausländer nicht rechtzeitig. Oft sind sie nicht auffindbar, mal können sie aufgrund von Krankheit nicht reisen, in wenigen Fällen legen Anwälte in letzter Sekunde erfolgreich Rechtsmittel gegen die Abschiebung ein, mal brechen Piloten den Flug ab, weil die Lage ihnen zu heikel ist.

      „In einigen Fällen stecken auch die Wachleute in den Unterkünften den Bewohnern, wann genau wir anrücken werden“, sagte ein Hamburger Polizist, der selbst bei Abschiebeflügen im Einsatz ist.


      Rückführungen sind Aufgabe der Länder

      Innenminister Seehofer hatte bereits im Juli 2018 seinen „Masterplan Migration“ zur Eindämmung der Einwanderung vorgestellt – und damit eine Koalitionskrise ausgelöst.
      Innenminister Seehofer hatte bereits im Juli 2018 seinen „Masterplan Migration“ zur Eindämmung der Einwanderung vorgestellt – und damit eine Koalitionskrise ausgelöst. © imago/ZUMA Press | Markus Heine

      Wie Deutschland abschiebt, ist seit Jahren eine hitzig geführte Debatte – auf allen Seiten mit lauten Parolen. Konservative Politiker mahnen vor einer „Kapitulation des Rechtsstaats“, linke Politiker nennen die Maßnahmen „brutal“ und „unmenschlich“.

      Polizisten berichten davon, dass die oft jungen Ausländer sich in vielen Fällen mit Tritten und Schlägen wehren. In Einzelfällen würden die Betroffenen Beamte sogar mit einem Messer verletzen, berichtet Jan Reinecke vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. In vielen Fällen verletzten die Ausländer aber sich selbst. Eine Wunde als letztes Mittel gegen die drohende Abschiebung.

      Auf der anderen Seite müssen Abschiebegegner ansehen, wie gut integrierte junge Schulkinder ausgeflogen werden und berichten mehrfach von Übergriffen von Polizisten auf die Ausländer. Mehr als 300 Mal fesselten Beamte allein 2018 die Abgeschobenen während des Fluges, um Widerstand zu unterbinden.

      Schon mehrfach baute die Bundesregierung mit den als Asylpaketen bekannten Gesetzen die Hürden für Abschiebungen ab, seitdem darf der genaue Termin der Abschiebungen einem Ausländer nicht mehr mitgeteilt und diese nur noch bei besonders schweren Krankheiten ausgesetzt werden.

      Der Druck auf die abgelehnten Asylsuchenden wächst seit 2015. Doch nicht selten sind es die Behörden selbst, an denen die Rückführungen scheitern, weil die Organisation der Pässe bei den ausländischen Botschaften scheitert. Immer häufiger auch, weil Polizisten fehlen, die den Flug begleiten können. Und noch etwas durchkreuzt Seehofers Abschiebepläne.

      Die Rückführungen sind Aufgabe der Länder: In Bremen oder Schleswig-Holstein wird in Justiz und Behörden nicht selten anders entschieden als in Bayern oder NRW – und je nachdem, welche Parteien wo an der Macht sind. Auch die Rechte der Polizisten etwa für Durchsuchungen regelt nicht Seehofers Ministerium – sondern das jeweilige Landespolizeigesetz.

      Ähnlich wie im Anti-Terror-Kampf hat das Innenministerium ein „Gemeinsames Zentrum“ von Bund und Ländern in Berlin eingerichtet – in diesem Bereich „zur Unterstützung der Rückkehr“. Ausländerbehörden und die Polizei in Bund und Land sollen sich bei Abschiebungen besser koordinieren. Im Februar gab es dort nun einen „Workshop“, um ausreisepflichtige Ausländer öfter und vor allem schneller abzuschieben.

      Zuletzt – wie in Hamburg – sind es aber immer wieder Gerichte, die Behörden in die Schranken weisen. So lehnen manche Verwaltungsgerichte Rückführungen etwa nach Bulgarien oder Italien ab, weil dort nicht ausreichend sorgfältig über Asylanträge entschieden werde. Andere Richter lassen weniger Milde gelten.

      Initiative will Last von Schultern der Patienten nehmen

      Das Hamburger Urteil dokumentiere beispielhaft, wie der Gesetzgeber in den vergangenen 20 Jahren immer „detailverliebter“ das Asylrecht geregelt habe, sagt Robert Seegmüller, Vorsitzender des Verwaltungsrichterverbandes, unserer Redaktion. Lange habe man die Rechte von Asylsuchenden gestärkt, zuletzt sei es wieder in die andere Richtung gegangen und die Behörden hätten mehr Befugnisse erhalten.

      „Das Ergebnis ist ein sehr kompliziertes Regelungsgeflecht, in dessen Dickicht sich die mit dem Vollzug des Ausländer- und Asylrechts betrauten Behörden häufig verstricken.“ Und am Ende funktioniere die Abschiebepolitik nur schleppend, so Seegmüller.

      Auch aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei könne das Urteil im Fall der irakischen Familie den Aufwand von Abschiebungen für die Verwaltungen künftig noch einmal vergrößern, sagt Jörg Radek unserer Redaktion. Er ist Bundespolizist und Vize-Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Dieser Mehraufwand sei jedoch zumutbar. „Der grundgesetzliche Schutz der Wohnung gilt für jedermann, egal ob deutsch oder nichtdeutsch.“

      Die Initiative „Fluchtpunkt“ will mit der Klage ein Signal setzen – der Druck durch Seehofers Abschiebepolitik solle von den Schultern vor allem der Familien und Kinder genommen werden und ihnen wieder mehr Rechte einräumen.

      In Fall der irakischen Familie hat nun das Verwaltungsgericht Hamburg ein weiteres Urteil gesprochen. Die Familie hatte dagegen geklagt, dass ihr Asylgesuch abgelehnt wurde. Noch ist über die Klage nicht entscheiden. Die Abschiebung der Iraker in die Niederlande, entschied das Gericht, ist bis dahin gestoppt.

      Auch in Sachen Verfassungsschutz hat Seehofer einige Ideen – die allerdings nicht überall auf Begeisterung stoßen.

      Auch interessant