Berlin. Schluss mit „Vollausstattung“: Künftig müssen Altkanzlerinnen und Ex-Bundespräsidenten mit weniger Personal und Bürofläche auskommen.

Keine überteuerten Büros mehr, auch weniger Personal und eine schlichtere Ausstattung – das sind die neuen Regeln für zukünftige Altbundespräsidenten und Altbundeskanzler. Darauf hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestags jetzt verständigt. Der zweiseitige Beschluss liegt unserer Redaktion vor. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Finanzregeln:

Was ändert sich bei den Büroräumen?

Bei den Büros wird in Zukunft gespart. Denn: Allein zwischen 2011 und 2016 betrugen laut Bundesrechnungshof die Ausgaben für die Büros aller ehemaligen Bundespräsidenten knapp acht Millionen Euro. „Bild“ berichtet etwa von einem „repräsentativen Großraumbüro“ in der Friedrichstraße in Berlin, in dem Altbundespräsident Horst Köhler residiert.

Künftig sucht der Bundestag die Büros aus, ist auch für die Ausstattung mit Computern zuständig. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Die Bundestagsverwaltung stellt nach dem Ausscheiden der zukünftigen Bundeskanzler und Bundespräsidenten diesen die Räumlichkeiten zur Verfügung.“

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Auch beim Personal muss in Zukunft gespart werden: Bezahlt werden nur noch ein Büroleiter, zwei Referenten, eine Schreibkraft und ein Fahrer. „Nach fünf Jahren entfällt eine Referentenstelle“, heißt es.

Allerdings gelten diese Regelungen erst bei zukünftigen Bundespräsidenten und Kanzlern. Horst Köhler, Christian Wulff, Joachim Gauck und Gerhard Schröder sind also noch nicht betroffen. Und auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Kanzlerin Angela Merkel könnten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt zum Beispiel noch Büroräume außerhalb des Bundestags beziehen.

Gibt es auch Änderungen beim Ehrensold für ehemalige Bundespräsidenten?

Altbundespräsidenten erhalten aktuell einen Ehrensold von 236.000 Euro im Jahr. Daran wird sich laut dem Beschluss des Haushaltsausschusses auch nichts ändern. Allerdings müssen in Zukunft zusätzliche Einkünfte – Wulff zum Beispiel betreibt eine Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg – auf diesen Ehrensold angerechnet werden. Diese Regelung soll anders als etwa die Büro-Frage auch für aktuelle Altbundespräsidenten gelten.

Ebenfalls zeitnah sollen die Regeln für Dienstreisen gelten. Die Reisekosten des Personals der ehemaligen Bundespräsidenten und Altbundeskanzler „sind unter dem Bundesreisekostengesetz zu prüfen“, heißt es. In den vergangenen Jahren hatte es auch mal Übernachtungskosten von 320 Euro pro Nacht für eine Sekretärin gegeben. „Reisekosten privater Begleitung sollen nicht erstattet werden“, heißt es weiter. Soll bedeuten: Die Ehepartner, Kinder oder Freunde dürfen nicht auf Staatskosten auf Reisen mitgenommen werden.

„Die Regelung ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen allen Beteiligten“, sagte SPD-Haushaltspolitiker Johannes Kahrs unserer Redaktion. Auch FDP-Chefhaushälter Otto Fricke steht hinter der Regelung: „Die gefundene Lösung gewährt früheren Präsidenten und Kanzlern eine der Würde ihres früheren Amtes sowie ihrer Lebensleistung entsprechende Versorgung, Sicherheit und Dienstausstattung.“ Sie stelle „zugleich sicher, dass sich damit niemand eine goldene Nase verdient“.

Die Grünen sind hingegen mit dem Kompromiss nicht einverstanden – und planen, einen eigenen Gesetzesentwurf vorzulegen. „Wir wollen, dass die Altersversorgung und Amtsausstattung der Frauen und Männer, die in unserem Land höchste Staatsämter ausgeübt haben, auf einer transparenten, verbindlichen, gesetzlichen Grundlage aufbaut“, sagte Britta Haßelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, unserer Redaktion. „Das sind wir unserer selbstbewussten Demokratie und dem Ansehen unserer höchsten Ämter schuldig.“

Der Beschluss im Haushaltsausschuss erfülle diese Anforderungen nicht, „weshalb wir Grüne uns enthalten haben“, sagte Haßelmann.

Die Grünen würden deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Die AfD stimmte gegen den Kompromiss, will deutlich mehr Einschränkungen.

Warum sind neue Regeln nötig?

Ausgangspunkt war eine deutliche Kritik des Bundesrechnungshofes. Dieser monierte im September 2018 in einem 44 Seiten langen Prüfbericht, der unserer Redaktion vorliegt, eine „lebenslange Vollausstattung“. Dazu gehören etwa die zum Teil teuren Büros, in denen die Altbundespräsidenten auch unmittelbar nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt „nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat“ anwesend seien. Zudem würden dort häufig ausschließlich private Tätigkeiten verübt. Ein Büro eines Altbundespräsidenten, der namentlich nicht genannt wurde, sei 268 Quadratmeter groß.

Der Bund der Steuerzahler lobt den Kompromiss des Haushaltsausschusses. „Es ist richtig, dass in dieser Frage endlich gehandelt wird – wir haben schon immer gefordert, dass die Ausstattung von Altbundespräsidenten und Altkanzlern auf ein angemessenes Maß begrenzt wird und eindeutigen Kriterien unterliegt, die im Zusammenhang mit dem vorherigen Amt stehen“, sagte Vereinspräsident Reiner Holznagel unserer Redaktion. „Aus meiner Sicht stärken diese neuen Ausstattungsregeln sogar die Würde dieser höchsten Ämter.“