Dresden. Der Prozess gegen Frauke Petry ist beendet. Die Ex-AfD-Chefin ist wegen fahrlässigen Falscheides zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Meineid-Prozess gegen die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry ist am Dienstag mit einem Urteil zu Ende gegangen. Wegen fahrlässigen Falscheides ist die Politikerin zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden.

Das Landgericht Dresden blieb mit der Entscheidung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 10.500 Euro gefordert. Sie war von der ursprünglichen Einschätzung abgerückt, dass Frauke Petry mit Vorsatz falsch ausgesagt hatte.

In dem Prozess ging es um Aussagen von Frauke Petry in einem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages nach der Landtagswahl im Jahr 2014. Der frühere Bautzener AfD-Kreischef Arvid Samtleben hatte Einspruch gegen die sächsische Landtagswahl 2014 eingelegt, da die Partei ihn wieder von der Kandidatenliste gestrichen hatte und er deshalb nicht ins Parlament eingezogen war. Der Wahlprüfungsausschuss des Landtags musste deshalb mehrmals tagen.

Frauke Petry räumte Irrtum ein

Die Anklage warf Petry (Die blaue Partei) vor, in einer Sitzung des Ausschusses falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt und versichert, das nicht vorsätzlich getan zu haben. Diese Auffassung setzte sich nun auch im Verfahren am Dresdner Landgericht durch.

Hintergrund: Meineid-Prozess: Petry schweigt am ersten Verhandlungstag

Frauke Petry, frühere Bundesvorsitzende der AfD, und ihr Anwalt Carsten Brunzel bei einem der Prozesstermine in Dresden.
Frauke Petry, frühere Bundesvorsitzende der AfD, und ihr Anwalt Carsten Brunzel bei einem der Prozesstermine in Dresden. © dpa | Monika Skolimowska

Bei einer der vergangenen Sitzungen hatte Richter Christian Linhardt den rechtlichen Hinweis erteilt, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässigen Meineids in Betracht käme. Damit wurde der Tatvorwurf abgeschwächt. Eine Einstellung des Verfahrens hatte das Gericht abgelehnt.

Für Petry ist es nicht der einzige Prozess in jüngerer Vergangenheit. Die AfD wollte ihr untersagen, die Farbe „blau“ für

ihre neue Partei zu nutzen. Ein Gericht entschied aber, dass die AfD kein Exklusivrecht darauf habe.

Nicht gut gelitten ist Petry bei AfD-Gründer Bernd Lucke, der ebenfalls die Partei verlassen hat. In einem Interview sagte Lucke, es sei sein größter Fehler gewesen, Petry zu trauen.

(dpa/cho/ac)