Dresden. Frauke Petry soll 2015 vor dem parlamentarischen Wahlprüfungsausschuss falsch ausgesagt haben. Nun steht sie deswegen vor Gericht.
Frauke Petry muss sich seit Montagmorgen vor dem Landgericht Dresden wegen Meineids verantworten. Die frühere AfD-Chefin wird beschuldigt, am 12. November 2015 vor dem parlamentarischen Wahlprüfungsausschuss falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben.
Damals ging es um Darlehen für Landtagskandidaten zur Finanzierung des AfD-Wahlkampfes bei der Landtagswahl 2014, bei der die AfD mit 9,7 Prozent der Zweitstimmen erstmals in ein deutsches Länderparlament gewählt wurde.
Die Staatsanwaltschaft habe die Anklage verlesen, anschließend seien Zeugen vernommen worden, sagte ein Gerichtssprecher. Petry selbst habe sich nicht geäußert. Der Anwalt der Politikerin, Carsten Brunzel, habe ein Statement abgegeben, sagte der Sprecher weiter. Darin forderte er die Einstellung des Verfahrens. Er vertrat die Meinung, dass der Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages Petry überhaupt nicht hätte vereidigen dürfen.
Petry nannte die Vorwürfe vor Prozessbeginn „in jeder Hinsicht unhaltbar“, sie sehe der Verhandlung „mit großer Gelassenheit entgegen“. Die 43-Jährige warf der CDU und der Staatsanwaltschaft vor, sie öffentlich beschädigen zu wollen.
Petry hatte Irrtum eingeräumt
Petry soll geäußert haben, dass die Kandidaten nach erfolgreicher Wahl in den Landtag hätten selbst entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Diese Angaben sollen aber den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf Rückzahlung des Darlehens verzichtet. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt und versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben.
Die Karriere der Frauke Petry
Der Ausschuss habe den Inhalt der Darlehensverträge bei der Befragung nicht noch einmal vorgehalten. „Ich hätte meinen Irrtum auf Vorhalt selbstverständlich korrigiert“, erklärte sie. Petry wird im Prozess auch ihren ehemaligen AfD-Fraktionsmitgliedern aus dem Sächsischen Landtag begegnen.
Wahlprüfungsausschuss untersuchte anderen Vorgang
Da die Richter mit einem großen Andrang von Zuschauern rechnen, wurde der Prozess vom Landgericht in das Prozessgebäude des Oberlandesgerichtes neben der Justizvollzugsanstalt verlegt. 27 Zeugen sind zur Verhandlung geladen, der Prozess soll sieben Verhandlungstage bis zum 13. März andauern. Er soll am Freitag fortgesetzt werden.
Dass der Wahlprüfungsausschuss damals überhaupt Petry und andere AfD-Mitglieder vorlud, hat mit einem anderen Vorgang zu tun: Ein AfD-Mann namens Arvid Samtleben war bei einer Wahlkonferenz seiner Partei im April 2014 auf Platz 14 der Landesliste gesetzt worden. Als die Liste später an den Landeswahlleiter ging, fehlte der Name jedoch.
AfD-Vertrauensleute hatten Samtleben wieder gestrichen, weil das Verhältnis der Parteispitze zu ihm gestört gewesen sein soll. Darauf focht Samtleben das Ergebnis der Landtagswahl an. Der Ausschuss beschäftigte sich mit den Vorwürfen.
Ende Januar hatte Petry einen kleinen Sieg vor Gericht feiern können.
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(dpa/ba)