Berlin . Die AfD wollte Ex-Parteichefin Frauke Petry die Nutzung der Farbe „Blau“ untersagen. Damit scheiterte sie vor einem Kölner Landgericht.

Die AfD hat eine Klage gegen ihre Ex-Parteichefin Frauke Petry vor einem Kölner Landgericht verloren. Die Partei hatte auf ein Exklusivrecht der Farbe „Blau“ geklagt.

Frauke Petry hatte nach ihrem Austritt aus der AfD im September 2017 „Die blaue Partei“ gegründet. Da auch die AfD die Farbe „blau“ in ihren Logo nutzt, hatte die größte Oppositionspartei im Bundestag eine Klage eingereicht.

Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, habe das Gericht nun entschieden, dass die Farbe Blau „nicht die naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Bezeichnung der AfD zur Identifizierung“ sei.

AfD wird keine Berufung einlegen

„Blau“ taucht zudem nicht in der Parteibezeichnung der AfD auf. Das unterscheide die AfD von den Grünen, die ihre Farbe im Namen tragen, urteilte das Landgericht. Laut „Welt am Sonntag“ wird die Partei keine Berufung gegen das Urteil einlegen.

Für Petry war der Prozess der Auftakt in einer Reihe weiterer Gerichtstermine. In der kommenden Woche wird ein ähnlicher Fall wie in Köln vor einem Münchener Landgericht verhandelt.

Im Februar beginnt Meineid-Prozess

Wichtiger dürfte für die 43-Jährige aber der Prozess des Dresdener Landgerichts wegen Meineids sein, der im Februar beginnt. Der Ausgang des Prozesses könnte Petrys politische Karriere beeinflussen. Die fraktionslose Abgeordnete im Bundestag und sächsischem Landtag macht sich Hoffnung, mit ihrer Partei bei den Wahlen in den ostdeutschen Bundesländern über die Fünf-Prozent-Hürde zu springen.

Um ihre Wähler zu überzeugen, wird sie bald mit dem Wahlkampf beginnen. Ihr Lebensgefährte Marcus Pretzell kämpft für „Die blaue Partei“ zudem um ein Mandat im Europaparlament. (tki/dpa)