Dresden. Frauke Petry soll vor einem Wahlprüfungsausschuss falsche Angaben gemacht haben. Die Immunität der Politikerin wurde 2018 aufgehoben.

Wegen Meineidsverdachts muss sich die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry vom 18. Februar an vor dem Landgericht Dresden verantworten. Bis zum 13. März sind sieben Verhandlungstage vorgesehen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Der Politikerin wird vorgeworfen, im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben. Die damalige AfD-Chefin hatte einen Irrtum eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben.

Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden hatte die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden im Oktober zugelassen. Petry war Vorsitzende der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag. Nach ihren Austritt aus der AfD 2017 gründete sie die Blaue Partei. Sie gehört als fraktionslose Abgeordnete dem sächsischen Landtag und gleichzeitig dem Deutschen Bundestag an.

Bundestag hatte Anfang 2018 Petrys Immunität aufgehoben

Petry soll über Darlehen der Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes der AfD geäußert haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Wahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen. Diese Angaben sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet.

Der Bundestag hatte Anfang 2018 Petrys Immunität aufgehoben und damit den Weg für eine Hauptverhandlung freigemacht. Wegen des zu erwartenden Zuschauerandrangs findet der Prozess gegen Petry im großen Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Dresden am Hammerweg statt. (mbr/epd/dpa)