Dresden. Frauke Petry hat Ärger mit der Justiz. 2019 muss die Ex-AfD-Chefin vor Gericht erscheinen. Es geht um den Vorwurf der Falschaussage.
Eine Aussage vor einem Ausschuss hat für die ehemalige AfD-Chefin
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juristische Folgen. Nun steht fest: Sie muss vor Gericht erscheinen.
Petry muss sich wegen Meineidsverdachts verantworten. Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden zugelassen, teilte das Gericht am Dienstag in Dresden mit.
Der Beschluss sei bereits am 8. Oktober gefallen, hieß es weiter. Die Anklage stammt vom 20. September 2017. Die Hauptverhandlung am Landgericht Dresden werde allerdings „nicht mehr in diesem Jahr beginnen“, hieß es.
Die Karriere der Frauke Petry
Sagte Frauke Petry die Wahrheit?
Petry, derzeit Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete in Sachsen, wird vorgeworfen, bei ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss falsche Angaben gemacht zu haben. Petry war zu diesem Zeitpunkt Vorsitzende der AfD-Fraktion im Dresdner Landtag.
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soll über Darlehen der Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes der AfD geäußert haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen.
Diese Angaben sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet. Der sächsische Landtag in Dresden hatte die Immunität von Frauke Petry zur Erhebung der öffentlichen Klage aufgehoben.
Petry war kurz nach der Bundestagswahl 2017
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. (epd)