Berlin. Das Zentrum für politische Schönheit hat im Internet nach Rechtsextremen gefahndet. Die Polizei hat eine Aktion des ZPS unterbunden.

Die Künstler- und Aktivistengruppe Zentrum für politische Schönheit (ZPS) geht nach Räumung des Ausstellungsraumes in Chemnitz juristisch gegen die Polizei Sachsen vor. Am Montag hatten die Aktivisten auf der Webseite soko-chemnitz.de dazu aufgerufen, rechtsextremen Demonstranten, die sich Ende August in Chemnitz rechtswidrig verhalten hätten, zu denunzieren.

Parallel dazu hatte das ZPS in der Chemnitzer Innenstadt einen Laden mit dem Namen „Recherchebüro Ost“ eröffnet. Im Schaufenster eines Büroraumes hängte das ZPS „Fahndungsfotos“ von vermeintlich Rechtsextremen aus. Da laut Angaben des ZPS daraufhin ein „vermummter Mob vor unserem Recherchebüro Ost stand“, habe man die Polizei gerufen.

Parallel seien laut Informationen der Polizei Strafanzeigen gegen das Künstlerkollektiv eingegangen. Daher schlichtete die Polizei nicht nur zwischen den beiden Konfliktparteien – sie räumte auch den Ausstellungsraum und tauschte das Schloss aus. „Wir sind schockiert über das Verhalten der Chemnitzer Polizei“, sagte ZPS-Aktivistin Thilda Rosenfeld unserer Redaktion.

Polizei: Einsatz in Chemnitz war nötig, um Sachbeschädigungen zu verhindern

Die Polizei begründet ihr Vorgehen mit einer Kombination aus „Gefahrenabwehr“ und dem „Verdacht einer Straftat nach dem Kunsturhebergesetz“. Die Gefahrenabwehr berechtigt die Polizei nach dem Sächsischen Polizeigesetz, sich auch ohne richterlichen Beschluss Zugang zu Räumlichkeiten zu verschaffen. Als Grundlage für die Gefahrenabwehr gab die Polizei in einer Pressemitteilung an, dass in „sozialen Netzwerken zu Sachbeschädigungen oder gar Brandstiftungen an den Büroräumen aufgerufen“ worden sei.

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Daher habe man „zum Schutz der Büroräume und damit zum Schutz des Vermieters als Eigentümer sowie des Mieters als Besitzer der übrigen Gegenstände in den Büroräumen“ eingegriffen. Das ZPS kann diese Argumentation nicht nachvollziehen: „Seitens der Polizei findet keine Informationspolitik statt, es gab keine Ermittlungen und keine Schuldfeststellung. Dennoch wurden unsere Kunstwerke entwendet. Die Polizei hat sich komplett dem gebeugt, was von Einzelnen gefordert wurde“, kritisierte Thilda Rosenfeld.

Daher wirft das ZPS der Polizei nun Hausfriedensbruch vor. Im Zuge der Gefahrenabwehr hätten die Räumlichkeiten von der Polizei geschützt werden können. Stattdessen habe sich die Polizei Zugang verschafft und die Ausstellungsstücke entfernt. Für das ZPS kam die Räumung wohl gar nicht mal unpassend.

Aufgeheizte Stimmung bei AfD-Demo in Chemnitz

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    Polizei sieht in Postern Anfangsverdacht der Beleidigung erfüllt

    Die eingerichtete Webseite begründete ZPS-Gründer Philipp Ruch mit einem Scheitern der Strafverfolgung und des Freistaats Sachsen, denen es nicht gelinge, mögliche Straftaten aufzudecken. „Es scheint sonst niemand zu machen, daher machen wir es“, sagte Ruch. Passend dazu wurde am Dienstag eine Antwort der Bundesregierung bekannt, nach der es heißt: Trotz Haftbefehlen sind 467 Rechtsextremisten auf freiem Fuß.

    Das Vorgehen der Polizisten in Chemnitz wertet das ZPS erneut als Scheitern: „Die Wut der „Bürger“ wog schwerer als unsere Eigentumsrechte, ein gültiger Mietvertrag und das Recht auf Kunstfreiheit“, heißt es auf der Seite soko-chemnitz.de. Seitens der Polizei sei das ZPS an die Staatsanwaltschaft verwiesen worden. Die Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage unserer Redaktion, dass das Verfahren in die Zuständigkeit der Polizei falle und man keine Angaben machen könne.

    Die Polizei wiederum begründet das Abhängen der „Fahndungsfotos“ mit dem Kunsturheberrecht. Auf den Plakaten wurden Personen als „Straftäter“ bezeichnet. Das erfülle den Anfangsverdacht einer Beleidigung. Zudem seien schwerwiegende Verstöße gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in Form des Rechts am eigenen Bild und des Rechts der persönlichen Ehre verletzt worden. Polizisten vor dem Schaufenster zu postieren sei keine Option gewesen, da der Verdacht einer Straftat weiterhin Bestand gehabt hätte.

    Am 6. Dezember will das ZPS wieder öffnen

    Der Eigentümer der Ladenfläche, die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft (GGG), ein Tochterunternehmen der Stadt Chemnitz, kündigte nach Bekanntwerden der Aktion dem ZPS. Auf Anfrage hieß es seitens der GGG: „Durch die Veröffentlichungen des Mieters in der Gewerbeeinheit, welche für uns als Vermieter im Vorfeld nicht erkennbar waren, sehen wir den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck verletzt und haben die Überlassung der Gewerbefläche beendet.“

    Die Polizei tauschte im Anschluss an die Räumung das Schloss aus und übergab die Schlüssel vor Ort dem Eigentümer. Die Kündigung hält das ZPS ebenfalls für unzulässig und akzeptiert diese nicht: „Unser Mietvertrag wurde nicht gekündigt, da es dafür keine Grundlage gibt. Wir haben als Nutzungsgrund angegeben, dass wir eine Ausstellungsfläche und eine Pop-Up-Galerie installieren. Genau das haben wir getan. Ansonsten haben wir die Kaution beglichen und unsere Miete gezahlt“, sagte Rosenfeld.

    Sie rechne damit, dass man am 6. Dezember den Laden wie geplant öffnen könne. Dann möchte das ZPS Bargeld an diejenigen verteilen, die weitere rechtsextreme Demonstranten identifizieren.