Schleswig. Ein Auslieferungshaftbefehl für Carles Puigdemont ist beantragt. Wie geht es nun weiter für den katalanischen Separatistenführer?

Der Ex-Regierungschef von Katalonien, Carles Puigdemont, soll nach dem Willen der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein an Spanien ausgeliefert werden. Die Strafverfolger hätten einen Auslieferungshaftbefehl beim Oberlandesgericht in Schleswig beantragt, teilte die Justizbehörde am Dienstag mit.

Nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls des Tribunal Suprema in Madrid vom 23. März 2018 sei der Generalstaatsanwalt zu dem Ergebnis gelangt, „dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt“.

Staatsanwaltschaft: Fluchtgefahr liegt vor

Mit dem Europäischen Haftbefehl wollen die spanischen Behörden die Auslieferung des Verfolgten wegen der Straftatbestände der Rebellion und der Veruntreuung öffentlicher Gelder erreichen.

Der Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.

Dies finde eine vergleichbare Entsprechung im Deutschen Strafrecht in den §§ 81, 82 Strafgesetzbuch (Hochverrat). Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften sei insoweit gesetzlich nicht gefordert, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.

Nächste Instanz ist das Oberlandesgericht

Nach dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf einen Auslieferungshaftbefehl ist jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig am Zug: Es muss zunächst prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Das OLG zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss.

In einem weiteren Schritt prüft das OLG auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft dann, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist.

Sollte dies nach Ansicht des OLG der Fall sein, befindet über deren Durchführung abschließend die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig. Puigdemont könnte gegen die Entscheidung aber noch Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Bundesregierung in Berlin hat bereits angekündigt, kein Veto im Fall einer Auslieferung einzulegen.

Unterwegs durch Skandinavien – dann die Festnahme

Der Politiker war auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise nach Belgien am 25. März auf der Autobahn A7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Gegen ihn liegt ein europäischer Haftbefehl vor.

Im vergangenen Herbst hatte sich Puigdemont im Zuge des verbotenen Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien nach Belgien ins Exil geflüchtet. Das Amtsgericht Neumünster entschied am 26. März, dass Puigdemont weiter in Gewahrsam bleibt.

Carles Puigdemont weist Anschuldigungen zurück

Puigdemont hat vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch gegen den Vorwurf der Rebellion eingelegt. Darüber hinaus forderte er das Gericht auf, Anschuldigungen zurückzuweisen, er habe öffentliche Mittel veruntreut, wie aus einem am Montag von spanischen Medien zitierten 85-seitigen Einspruch hervorgeht.

Am 1. Oktober, dem Tag des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums, habe es keinerlei Gewalt gegeben – dies sei aber die Voraussetzung für den Vorwurf der Rebellion, hieß es in dem Widerspruch weiter.

Puigdemont wird nach wie vor von einigen Anhängern der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung unterstützt. Sogar in Berlin gingen am 1. April rund 200 Menschen auf die Straße, die für seine Freilassung demonstrierten. (rtr/dpa/sth)

Unabhängiges Katalonien: Unterstützer demonstrieren in Berlin

weitere Videos