Düsseldorf. Zwei Monate nach der Abschiebung ist Bivsi mit ihrer Familie nach Deutschland zurückgekehrt. Die 15-jährige landete am Morgen in Düsseldorf.
Die Schülerin Bivsi ist zwei Monate nach ihrer Abschiebung nach Nepal in ihre deutsche Heimat zurückgekehrt. Die Familie der 15-Jährigen wurde am Mittwochmorgen unter Tränen von zahlreichen Mitschülern, Eltern und Unterstützern am Düsseldorfer Flughafen empfangen. Sie hatten sich zuvor erfolgreich für die Rückkehr der Familie nach Duisburg eingesetzt.
Auf kleinen Plakaten hieß es «Herzlich willkommen, Bivsi» und «Welcome, Bivsi». And
re Schülerinnen hatten Herzen gemalt, die sie in die Höhe hielten, oder hatten herzförmige Luftballons mitgebracht.
Bivsi wurde aus dem Unterricht geholt
Ihr Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Vor zwei Monaten wurde die in Deutschland geborene Schülerin Bivsi mit ihrer Familie nach Nepal abgeschoben. Für Empörung hatte gesorgt, dass Mitarbeiter der Stadt Duisburg das Mädchen dafür direkt aus dem Schulunterricht holten.
Mitschüler hatten daraufhin demonstriert und im Internet Unterschriften gesammelt. Zudem ging eine Petition an den Landtag. Nach Angaben der Stadt kehren Bivsi und ihre Familie mit einem Schüleraustausch-Visum nach Duisburg zurück.
Bivsi Rana ist zurück in Deutschland
Bruder durfte in Düsseldorf bleiben
Kurz vor der Rückkehr hatten Unterstützer der Familie in einem offenen Brief appelliert, der Familie des Mädchen Gelegenheit zu geben, „sich in ihrem bisherigen Leben wieder einzurichten“. Bivsi und ihre Eltern bräuchten Zeit und Ruhe.
Am Düsseldorfer Flughafen gab es auch ein Wiedersehen mit Bivsis älterem Bruder Biswash. Er war erst vor zwei Jahren für eine Ausbildung nach Deutschland gekommen und hat ein normales Visum, weshalb er im Gegensatz zu seinen Eltern und seiner in Deutschland geborenen Schwester weiter bleiben durfte.
Rückkehr aus humanitären Gründen
Acht Wochen lang hatte das Tauziehen um Bivsi und ihre Eltern gedauert. Vater und Mutter waren 1998 aus Nepal nach Deutschland gekommen und hatten einen Asylantrag gestellt. Weil sie am Anfang falsche Angaben machten, hatten sie keine Chance auf Anerkennung. In allen Instanzen unterlagen sie. Am Ende stand die rechtmäßige Abschiebung.
Bivsi kann Folgeantrag stellen
Nach Angaben der Stadt wird Bivsi mit einem so genannten Schüleraustausch-Visum nach Duisburg zurückkehren. Nach dem Abitur kann sie einen Folgeantrag stellen, sollte sie eine Berufsausbildung machen oder ein Studium aufnehmen wollen. Die Eltern dürfen Bivsi aus humanitären Gründen für die Dauer der Ausbildung begleiten. (dpa/epd/mawo)