Berlin. Anbieter sollen künftig in den Wettbewerb um Förderung für neue Ökostrom-Anlagen treten. Kritiker sehen die Energiewende in Gefahr.

Nach monatelangem Streit hat der Bundestag den umstrittenen Umbau der Ökostrom-Förderung beschlossen. Am Freitag setzten Union und SPD mit großer Mehrheit die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch. Dafür sprachen sich in einer namentlichen Abstimmung im Parlament 444 Abgeordnete aus, dagegen stimmten 121. Neun Abgeordnete enthielten sich. Grüne und Linke warnen vor einem Ausbremsen der Energiewende.

Kern der Gesetzesänderung ist eine Abkehr von der Praxis garantierter Abnahmepreise für Strom aus der Solarenergie und anderen alternativen Quellen. Bislang gibt es für 20 Jahre garantierte feste Vergütungen. Die bisherige Praxis soll ab 2017 ersetzt werden durch ein marktwirtschaftliches Ausschreibungsverfahren. Damit sollen künftig beim Bau neuer Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen die Anbieter zum Zuge kommen, deren Angebot die niedrigsten Subventionen beinhalten. Dadurch soll der Anstieg der Strompreise für die Kunden wegen einer immer weiter anwachsenden Ökostrom-Umlage in der Zukunft gebremst werden.

Höchstmengen für Ökostrom-Einspeisung bis 2025

Darüber hinaus wird der Ausbau der erneuerbaren Energien besser mit dem Ausbau der Stromleitungen synchronisiert. Daher sollen jährliche Höchstmengen für Wind an Land und auf See sowie für Strom aus Solaranlagen und Biomasse festgelegt werden. Der Anstieg des Ökostrom-Anteils an der deutschen Stromproduktion soll bis 2025 in einem Korridor von 40 bis 45 Prozent gehalten werden. Derzeit sind es 33 Prozent.

Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen – könnte es aber verzögern. Es wurde jedoch erwartet, dass die Länderkammer noch an diesem Freitag die EEG-Reform passieren lässt. Der Gesetzesänderung muss im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens auch noch die EU-Kommission zustimmen. (dpa/rtr)