Berlin. Weil der Bundestag ihm den Zutritt verwehrte, klagte der NPD-Politiker Uwe Meenen. Jetzt kam es zur Einigung. Doch Meenen will mehr.

Im Streit um einen Bundestagshausausweis für den NPD-Funktionär Uwe Meenen wurde ein Vergleich vor dem Berliner Verwaltungsgericht erzielt. Demnach erhält der Mitarbeiter des EU-Parlamentariers und früheren NPD-Chefs Udo Voigt bis Ende der Legislaturperiode eine beschränkte Zugangserlaubnis für Gebäude des Bundestages, wie der „Tagesspiegel“ berichtet. Meenen darf die beim Bundestag angesiedelten Büros der deutschen Europaabgeordneten sowie das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus betreten. Dort befindet sich die Parlamentsbibliothek.

Der NPD-Funktionär hatte auf die Erteilung eines sogenannten Hausausweises geklagt, der zum Zutritt in alle Liegenschaften einschließlich des Plenar-Gebäudes berechtigt. Den hatte der Bundestag ihm zuvor wegen angeblich fehlender Zuverlässigkeit allerdings verweigert. Meenen ist vorbestraft.

Meenen will vollgültigen Ausweis beantragen

Laut Hausordnung haben Mitarbeiter von EU-Parlamentariern so wie diese selbst einen Anspruch auf den Ausweis. Der Bundestag habe den Vergleich nach einem nichtöffentlichen Gerichtstermin am Donnerstag bestätigt, hieß es. Laut „Tagesspiegel“ will Meenen mit Ablauf der Wahlperiode einen vollgültigen Ausweis beantragen. Er sehe sich bisher in seiner Arbeit stark eingeschränkt. Die Bewährungszeit für eine Vorstrafe wegen Volksverhetzung laufe in diesem Jahr ab. Dann gebe es keinen Grund mehr, ihm den Ausweis mit allen Eintrittsrechten zu verweigern. (bk/epd)