Die Kinderpornos in seiner Wohnung wurden ihm zum Verhängnis. Das Landgericht Karlsruhe glaubte Tauss die Erklärungen nicht.

Karlsruhe. Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie ist der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil verkündete das Landgericht Karlsruhe und entsprach damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Strafverfolger wollten zudem eine Geldstrafe von 6000 Euro erreichen.

Der inzwischen zur Piratenpartei übergetretene und nicht mehr dem Bundestag angehörende Tauss gab den Besitz der Dateien mit Kinderpornografie in der Verhandlung zu, versicherte aber, er habe diese für Recherchen zur Aufdeckung der Szene verwendet.

Tauss habe sich das einschlägige Material mit Bildern und Videos für rein private Zwecke beschafft und „um sich daran sexuell zu erregen“, warf ihm Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig vor. Der Ort, an denen man das Material gefunden habe – in seiner Berliner Wohnung statt im Abgeordnetenbüro – „sprechen dafür, dass bis zum Schluss eine private Nutzung stattgefunden hat“, sagte sie.

Tauss habe außerdem falsche Angaben zur Dauer seiner angeblichen Recherche gemacht. Sie habe auch kein Verständnis dafür, dass der Politiker niemanden in seine illegalen Aktionen eingeweiht habe, weder in seinem politischen, noch im privaten Umfeld. „Das ist umso erstaunlicher, wenn er überzeugt ist, dazu berechtigt gewesen zu sein“, sagte die Anklägerin.

Tauss-Anwalt Jan Mönikes sagte dagegen, Tauss habe als Politiker des Bundestags versucht, die Machenschaften der Kinderporno-Szene aufzudecken. „Tauss war zuständig dafür, und er war nicht irgendein Abgeordneter“, sagte Mönikes. „Nicht jeder Abgeordnete darf Kinderpornos besitzen, aber hier ging es um ein Spezialgebiet für Spezialisten der jeweiligen Fraktion“, sagte auch Tauss' Karlsruher Strafverteidiger Michael Rosenthal. In seinem Schlusswort meinte auch Tauss selbst: „Ich habe geglaubt so zu handeln, wie ich als Abgeordneter handeln musste.“

Rosenthal räumte ein, es sei „blöd“ gewesen von seinem Mandanten, niemanden ins Vertrauen zu ziehen oder einen Hinweis auf seine Recherchen beim Notar zu hinterlegen. „Aber das hätte jeder machen können, als Absicherung.“ Auch der Vorwurf, Tauss habe falsche Angaben gemacht, sei „wagemutig“. „Tauss hat sich um einen Monat getäuscht“, sagte sein Verteidiger. Das könne man ihm kaum vorwerfen, da er sich nicht auf Ermittlungen berufen konnte, sondern nur auf seine Erinnerung.