Wolfgang Bosbach hat in einem Interview konkrete Beweise vom Chaos Computer Club für den Einstz des sogenannten Bundestrojaners gefordert.

Berlin. Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses, fordert vom Chaos Computer Club Beweise für den angeblichen Einsatz eines sogenannten Bundestrojaners. „Man darf den Behörden nicht, ohne dass man ganz konkret wird, solche massiven Vorwürfe machen“, sagte der CDU-Politiker am Montag im Deutschlandradio Kultur. Es sei aber bisher kein konkretes Ermittlungsverfahren benannt worden.

Bosbach sagte, sollten sich die Vorwürfe als wahr erweisen, wäre das ein „ernst zu nehmender Vorgang“. Der Chaos Computer Club hatte berichtet, dass zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation eine Software eingesetzt werde, die wesentlich weiter reichende Eingriffe vornehme als gesetzlich erlaubt.

Politiker erklären Bundestrojaner zum Gesetzlosen

Die vom Chaos Computerclub (CCC) geknackte staatliche Überwachungssoftware alarmiert Datenschützer und die FDP. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kündigte an, das Computerprogramm bald zu prüfen. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP im Bundestag, Christian Ahrendt, warf Polizei und Geheimdiensten Schusseligkeit vor. Der frühere Bundestagsvizepräsident und Ex-NRW-Innenminister Burkhard Hirsch (FDP) sprach von einer atemberaubenden Veröffentlichung.

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Der Chaos Computer Club hatte ein staatliches Überwachungsprogramm analysiert und war zu dem Schluss gekommen, dass die sogenannten Trojaner nicht nur intime Daten ausspionieren können, sondern auch große Sicherheitslücken haben. Das Bundesinnenministerium erklärte, das Bundeskriminalamt habe diesen Trojaner nicht eingesetzt.

Schaar warnt vor Online-Durchsuchung durch die Hintertür

Schaar sagte, falls sich die Vorwürfe des CCC bestätigten sollten, wäre das sehr beunruhigend. „Es darf nicht sein, dass beim Abfangen verschlüsselter Internet-Kommunikation auf dem Computer durch die Hintertür auch eine Online-Durchsuchung des gesamten Rechners durchgeführt werden kann“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Überwachung verschlüsselter Kommunikation müsse rechtlich und technisch scharf von der Online-Durchsuchung getrennt werden.

Der Staat dürfe nur Programme einsetzen, die technisch beherrschbar und damit frei von Missbrauchsrisiken seien, forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte. „Der Einsatz von Überwachungssoftware ist nur lückenhaft geregelt. Während für das Bundeskriminalamt zur Abwehr schwerster Verbrechen eindeutige gesetzliche Vorgaben bestehen, fehlen vergleichbar klare Auflagen für Polizei und Staatsanwaltschaft im Bereich der Strafverfolgung“, sagte er. Die Forderung, staatliche Überwachungssoftware grundsätzlich zu verbieten, teilte Schaar nicht.

FDP fordert personelle Konsequenzen

Ahrendt sagte, der Vorgang stelle die Qualität der Sicherheitsbehörden infrage. Nach dem Verlust der Baupläne für die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes sei der jetzige Vorfall bereits die zweite Panne in wenigen Monaten. „Sollten sich Behörden im aktuellen Fall verselbstständigt haben, kann das nicht ohne personelle Konsequenzen bleiben“, sagte er dem Blatt.

Hirsch sagte, der Bundestrojaner sei ein bewusster Verstoß gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Einsatz solcher Programme beschränkt hatte. „Ich erwarte, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages jetzt umgehend klären, wer das Programm zu verantworten und davon Gebrauch gemacht hat“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“ (Montagausgabe) laut Vorabbericht. „Der Bundesinnenminister muss hier Klarheit schaffen und Stellung nehmen. Seit wann weiß er davon? Was hat er gegen diese verfassungswidrige Praxis getan?“