Die Bundesländer fürchten, bei Hilfen für klamme Euro-Staaten zur Kasse gebeten zu werden. Sie verlangen ein Mitspracherecht.

Berlin. Die Länder haben von der Bundesregierung parteiübergreifend eine weitgehende Einbindung beim Kampf gegen die Euro-Schuldenkrise verlangt. In einem einstimmigen Beschluss verlangte der Bundesrat am Freitag eine „umfassende und fortlaufende Unterrichtung zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt“ über die beabsichtigten Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF. Dies bezieht sich etwa auf Finanzhilfen für klamme Staaten. Die Länderkammer will dann im Einzelfall Stellung beziehen.

Aus der CSU kam prompt Gegenwind: Eine Pflicht der Bundesregierung, ihr Vorgehen auch gegenüber der Länderkammer zu begründen, gehe zu weit.

Der Bundesrat fordert zudem, dass die Regierung sich verpflichtet, Abweichungen von einer Stellungnahme des Bundesrates zu begründen. Zwar erkennen die Länder an, dass die Mitwirkungsrechte des Bundestages weitreichender sind als ihre eigenen. Da die Beteiligung an den Rettungsschirmen aber erhebliche Folgen für den Bundeshaushalt haben könnten, sei die Einbindung der Länderkammer geboten.

Der Bundestag soll kommende Woche endgültig über die Reform abstimmen. Eine Mehrheit des Parlaments gilt als sicher, nachdem SPD und Grüne Zustimmung signalisiert haben. Weiter fraglich ist aber eine eigene Mehrheit der schwarz-gelben Koalition. Der erweiterte EFSF soll möglichst noch Anfang Oktober starten. Allerdings ist die Zustimmung auch anderer nationaler Parlamente noch offen.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) begründete den Vorstoß der Länder mit den Worten, es „drohe die Gefahr, dass sich bei den Bürgern eine europaskeptische Stimmung breitmacht“. Selbst wenn eine Einbindung des Bundesrats verfassungsrechtlich nicht zwingend wäre, sei diese „politisch klug und geboten“. So könne für eine breitere Akzeptanz der Entscheidungen gesorgt werden.

Der baden-württembergische Europaminister Peter Friedrich (SPD) warnte für die grün-rote Landesregierung: „Die Länder können keinen Blankoscheck unterschreiben.“

Für das schwarz-gelb regierte Hessen forderte Europaminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), bis zur Abstimmung kommende Woche müssten noch Form und Verfahren der Unterrichtung geklärt werden. Er warnte davor, „um des politischen Konsenses Willen parlamentarische Rechte preiszugeben“. Zudem bestehe „die Gefahr, dass die Länder wegen des Zeitargumentes zu billig abgespeist werden“ – etwa wenn Finanzspritzen auf europäischer Ebene sehr schnell beschlossen werden müssen.

Der Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller, betonte, niemand spreche dem Bundesrat eine direkte Unterrichtung ab. „Klar ist aber: Die Länder trifft nun einmal keine Haftung für die Euro-Rettungspakete.“ Deswegen gehe eine Verpflichtung der Regierung zu weit, ihr Vorgehen gegenüber der Länderkammer zu begründen. „Der Rettungsschirm muss flexibel und handlungsfähig bleiben.“

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Künftig soll der Rettungsfonds Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten aufkaufen können – sowohl von Investoren als auch von Regierungen. Zudem kann er vorsorglich eingreifen und einem Land eine Kreditlinie bereitstellen. Auch sollen Staaten Geld erhalten, damit sie ihre Finanzinstitute stützen können.

Zugleich soll der Garantierahmen für Hilfen auf 780 Milliarden Euro aufgestockt werden. Davon soll Deutschland bis zu 253 Milliarden Euro schultern. Mit dem erhöhten Garantierahmen soll sichergestellt werden, dass der EFSF tatsächlich Notkredite von bis zu 440 Milliarden Euro vergeben und sich günstig Geld beschaffen kann.

Bei raschen oder vertraulichen Entscheidungen soll ein Kreis von neun Vertretern des Haushaltsausschusses vorher zustimmen. Diese Gruppe soll – wie zuvor beim Bankenrettungsfonds Soffin – vom Plenum gewählt werden.