Die von der SPD regierten Bundesländer wollen die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke kippen. Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden.

Düsseldorf/Karlsruhe. Die SPD-regierten Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen haben am Montag in Karlsruhe eine Klage gegen die Verlängerung der AKW-Laufzeiten eingereicht. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte im Oktober vergangenen Jahres den gefassten Beschluss der Laufzeitverlängerung um weitere zwölf Jahre scharf kritisiert und eine Klage angekündigt.

Nach Auffassung der Kläger hätte das Gesetz von der schwarz-gelben Koalition im Bundestag nicht ohne Zustimmung der Länder erlassen werden dürfen. Die Laufzeitverlängerung werde zu einem „erheblichen Nachrüstungsbedarf“ der Atommeiler führen, heißt es laut „Spiegel“ in der Klageschrift. Dabei wären vor allem die zuständigen Landesbehörden gefordert.

Die Kosten für die Maßnahmen lägen „pro Kernkraftwerk zwischen 600 Millionen und zwei Milliarden Euro“. So müssten etwa Vorrichtungen zur Abwehr von Terroranschlägen geprüft und die Ermüdungsanalysen für jedes einzelne AKW systematisch neu bewertet werden. „Der den Landesbehörden entstehende Aufwand kommt dem einer Neugenehmigung zumindest nahe“, heißt es in der Klage.

Unabhängig davon wollen auch die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen kommende Woche eine Verfassungsklage gegen die längeren Akw-Laufzeiten einreichen. Sie argumentieren nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, dass beide von der Koalition vorgenommenen Änderungen des Atomgesetzes „sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig sind“. Die Fraktionen monieren neben der Umgehung des Bundesrats bei der Gesetzgebung auch inhaltliche Fragen, besonders die Missachtung von Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung durch die längeren Akw-Laufzeiten.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat zusammen mit betroffenen Anwohnern schon Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Begründet wird die Verfassungsbeschwerde in der 73-seitigen Klageschrift einer Hamburger Kanzlei unter anderem mit dem mangelhaften Schutz gerade der älteren Meiler gegen Flugzeugabstürze und mit der ungeklärten Entsorgungsfrage.