Kristina Schröder im Hamburger Abendblatt: Kommunen können „am besten“ helfen. Gipfel zur Reform von Hartz IV am Sonntag.

Hamburg. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat sich mit den Ergebnissen der Verhandlungen über das Bildungspaket zufrieden gezeigt. „Auch Kinder von denjenigen Geringverdienerfamilien, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und nur einen Kinderzuschlag erhalten, werden das Bildungspaket bekommen“, sagte die CDU-Politikerin dem Hamburger Abendblatt (Freitag-Ausgabe). „Dafür hatte ich erfolgreich gekämpft, und deshalb sieht das der Regierungsentwurf bereits vor“, hob die Ministerin hervor.

Wenn jetzt auch gering verdienende Wohngeldempfänger in das Bildungs- und Teilhabepaket einbezogen würden, dann sei das ein weiterer richtiger Schritt, ergänzte Schröder. „Damit bieten wir jetzt mehr als zwei Millionen Kindern neue Chancen!“ Bei der Umsetzung des Bildungspakets ist es laut Schröder entscheidend, dass die neuen Leistungen auch wirklich bei den Kindern ankommen. „Deshalb wollen wir Hilfe aus einer Hand“, sagte sie. „Ich habe von Anfang an gesagt, dass die Kommunen das am besten können“, hob sie hervor. Am Sonntag wollen Koalition und Opposition ihre Kompromisssuche im Hartz-IV-Streit fortsetzen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die SOS-Kinderdörfer haben unterdessen die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Hartz-IV-Planungen infrage gestellt. Fehler im Berechnungsverfahren, bei der Festlegung der Referenzgruppe sowie bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe seien aus verfassungsrechtlicher Perspektive für die Berechnung der Regelsätze nicht tragfähig, sagte der Vorstandsvorsitzende des Vereins SOS-Kinderdorf, Johannes Münder. Die beiden Verbände forderten die Politik auf, ein „menschenwürdiges Existenzminimum für Kinder“ zu garantieren.

Die Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder sei nicht valide, da nur eine kleine Anzahl von Haushalten mit Kindern in die Stichprobe einbezogen worden sei, kritisierte Münder. Bei der Festlegung der Summe für den persönlichen Schulbedarf auf 100 Euro sei „offensichtlich freihändig geschätzt“ worden. „Die Bundesregierung muss ermitteln, was ein Kind wirklich braucht, anstatt allein auf fragwürdige Statistiken zu setzen“, sagte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. Die bisherigen Vorschläge seien „intransparent, willkürlich und nicht verfassungskonform“. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor knapp einem Jahr die aktuell noch geltende Hartz-IV-Gesetzgebung als rechtswidrig beurteilt und bis Anfang dieses Jahres eine Neuregelung verlangt.