Das fordert der Bundesrechnungshof. Der Steuervorteil für die Bürger bei haushaltsnahen Dienstleistungen soll wieder fallen.

Berlin. Der Bundesrechnungshof hat die Abschaffung eines rege genutzten Steuervorteils für private Haushalte gefordert. Die Aufsichtsbehörde bemängelte, mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Dienst- und Handwerkerleistungen werde nicht, wie angestrebt, die Schwarzarbeit wirkungsvoll eingedämmt. Vielmehr würden vielfach Leistungen, die ohnehin legal bezogen würden, noch zusätzlich gefördert. Bei 70 Prozent der untersuchten Handwerksleistungen und bei 30 Prozent der haushaltsnahen Dienstleistungen seien solche Mitnahmeeffekte festgestellt worden.

Zudem bemängelte der Rechnungshof hohe Kontrolldefizite. In 80 bis 90 Prozent der Fälle gewährten die Finanzämter diese Vergünstigung, ohne dass sie vorher prüften, ob auch die Voraussetzungen dafür vorlägen. Damit gleiche das Steuerformular zumeist einem Blankoscheck, den die Steuerpflichtigen beim Fiskus einlösten.

Die Anrechenbarkeit von Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt wird für den Fiskus immer teurer. 2008 seien dadurch die Einahmen der öffentlichen Kassen aus der Einkommensteuer um eine Milliarde Euro gemindert worden. 2010 schätze das Bundesfinanzministerium die Mindereinnahmen durch dieses Instrument auf über vier Milliarden Euro, erläuterte der Bundesrechnungshof.

Die Bundesregierung hatte ab 2009 die Absetzbarkeit der Aufwendungen für Handwerkerleistungen kräftig erhöht. Der seit 2006 geltende Bonus von bis zu 600 Euro pro Jahr wurde auf bis zu 1200 Euro verdoppelt. Neben den Handwerkerrechnungen können die Steuerzahler seitdem 4000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und 510 Euro für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse absetzen. Ein Ziel sollte neben einer Stärkung der privaten Haushalte die Bekämpfung der Schwarzarbeit sein. Die Vergünstigungen sollten allerdings 2011 überprüft werden.