Der CDU-Politiker Reinhard Grindel will die Daten von verurteilen Sexualstraftätern ins Internet stellen - inklusive ihrer Anschrift.

Berlin. Im Streit über die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist auch die Debatte über einen Internet-Pranger für Sexualstraftäter wieder aufgeflammt. So sprach sich der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel dafür aus, Täter mit Namen, Anschrift und Foto ins Netz zu stellen. „Ich wäre dafür zu prüfen, ob das rechtlich machbar ist“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Fußfessel erstelle nur „ein reines Bewegungsprofil. Das hilft nicht weiter.“ Ähnlich argumentierte der CSU-Sicherheitsexperte Norbert Geis.

Grindel sagte, die Veröffentlichung von Daten im Internet sei aber „allenfalls die zweitbeste Lösung“. Deshalb verstehe er nicht, warum sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der nachträglichen Sicherungsverwahrung „aus reiner Prinzipienreiterei“ widersetze.

Geis sagte der „Bild“-Zeitung, zusätzlich zur Sicherungsverwahrung müsse darüber nachgedacht werden, die Bevölkerung besser zu schützen. „Dazu kann auch ein Hinweis im Internet über den Wohnort von gefährlichen und noch immer frei herumlaufenden Sexverbrechern zählen.“ Zuvor hatte der Vorsitzende der Polizei-Gewerkschaft, Rainer Wendt, die Veröffentlichung von Name, Foto und Anschrift von gefährlichen Straftätern auf den Internetseiten der Polizei gefordert.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, erklärte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, man „sollte nicht mit populistischen Vorschlägen an die Öffentlichkeit gehen. Das dient auch nicht der Polizei und wäre verfassungsrechtlich gar nicht haltbar.“

Forderungen nach einem Internet-Pranger hatte es unter anderem vor drei Jahren nach dem Mord an dem neunjährigen Mitja aus Leipzig gegeben. Der Vorstoß des damaligen sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo und anderer Politiker stieß aber unter anderem auf verfassungsrechtliche Bedenken.

Zu dem Vorschlag von Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger, statt der nachträglichen Sicherungsverwahrung unter anderem eine elektronische Fußfessel einzuführen sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) auf NDR Info, die Fußfessel sei kein Ersatz für eine Verwahrung. Den Vorschlag der Polizeigewerkschaft, den Wohnort und andere Angaben zu entlassenen Schwerkriminellen im Internet zu veröffentlichen, lehnte er ab. Schünemann verwies er auf Fälle von Lynchjustiz in den USA. Dort werden Sexualstraftäter ins Netz gestellt.

Der SPD-Sicherheitsexperte Sebastian Edathy lehnte die elektronische Fußfessel ab. „Der Vorschlag, in Zweifelsfällen nach der Haftentlassung elektronische Fußfesseln zur Anwendung zu bringen, wirkt hilflos und ist Unsinn“, sagte Edathy „Handelsblatt Online“. Abgesehen von Zweifeln an der technischen Reife eines solchen Verfahrens stelle sich die Frage, „ob künftig drei Polizeibeamte pro entlassenem Straftäter im Schichtbetrieb ein Monitor-Auge darauf haben sollen, ob sich dieser im für ihn zugelassenen Bereich bewegt.“

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte der „Rheinischen Post“, der Staat habe nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, gefährliche Gewalttäter festzuhalten. Dazu sei eine gesetzliche Regelung nötig, die es erlaube, „hochgefährliche Personen in eine geschlossene Einrichtung zu bringen, wo sie arbeiten und sozialtherapeutisch behandelt werden könnten“. Er halte es für absolut unerträglich, wie leichtfertig die Bundesregierung die legitimen Sicherheitsbedürfnisse der Menschen aufs Spiel setze.