Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) : "Nach dem Urteil des EGMR müssen die zuständigen Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob ein Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden muss oder nicht. Bislang gibt es dazu einige sehr unterschiedliche Entscheidungen, die auf unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Gerichte beruhen - es kommt zu Entlassungen von Straftätern, es werden aber auch Anträge auf Entlassung abgelehnt. Gerade bei solchen Fragen ist eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung besonders wichtig. Deshalb habe ich durchgesetzt, dass Fälle, in denen ein Gericht von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweichen will, dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden müssen, der dann über die Frage der Sicherungsverwahrung verbindlich entscheidet."

Andreas Dressel (SPD): "Die Justizminister der Länder sollten ein Rotes Telefon installieren und sich gegenseitig verständigen, wenn in ihrem Bundesland ein Sicherungsverwahrter entlassen wird."

Christiane Schneider (Die Linke): "Wir brauchen keine elektronische Fußfessel, sondern mehr sozialtherapeutische Angebote für die Sicherungsverwahrten und vor allem eine solide Vorbereitung auf das Leben in Freiheit."