Die katholische Moraltheologin Prof. Hille Haker, 48, lehrt an der Goethe-Universität Frankfurt/Main.

Hamburger Abendblatt:

1. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) müssen etliche Gewalttäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl sie als gefährlich gelten. Wie soll die Gesellschaft damit umgehen?

Hille Haker

Unser Recht basiert auf dem Grundsatz Schuld - Urteil - Strafe plus Resozialisierung. Wenn aber Sicherungsverwahrung immer weiter verlängert werden kann, bedeutet das: Was im Urteil als Strafmaß festgesetzt wurde, stimmt mit unserem Sicherheitsbedürfnis nicht überein. So wird das Urteil letztlich außer Kraft gesetzt. Ich begrüße, dass der EGMR das korrigiert hat. Was wir als Gesellschaft neu ausloten müssen, ist das Verhältnis von unserem Sicherheitsbedürfnis, das wir selbstverständlich haben, und dem Recht des Individuums auf Freiheit. Dieses Recht gilt auch für Straftäter.

2. Der Ex-Häftling in Hamburg ist 53 Jahre alt und hat 30 Jahre im Knast gesessen. Was muss die Gesellschaft von ihm erwarten?

Dass er sich im Rahmen der Gesetze bewegt. Im Gegenzug kann aber auch ein Straftäter, der seine Strafe abgesessen hat, von der Gesellschaft etwas erwarten: dass sie ihn wieder aufnimmt. Wir haben ein fantastisches Netz von vielen Organisationen, die Wiedereingliederungshilfen anbieten. Die ganze Last muss nicht das Individuum allein tragen. Aber man muss diese Hilfen auch anwenden.

3. Wie soll sich das Umfeld, also etwa die Anwohner, verhalten?

Natürlich sind unsere Ängste bei Sexualstraftätern und Mördern besonders groß. Aber unsere Freiheit geht immer mit Risiken einher. Es geht um das elementare Abc im Zusammenleben von Menschen. Wenn eine angsteinflößende Person Nachbar, Arbeitskollege oder Mitglied im Kirchenchor wird, kann Angst auf ein realistisches Maß gebracht werden. Wir sind stark genug, uns solche Wege, etwa auch durch Eingliederungsmaßnahmen, zu überlegen.

4. Die Polizei muss enormen Überwachungsaufwand leisten. Ist das nicht ein sehr hoher Preis für die Freizügigkeit des Ex-Häftlings?

Ja, das ist die Konsequenz, wenn es außer Verwahrung bisher nichts anderes gegeben hat. Es kann aber nicht sein, dass das Problem allein auf die Polizei abgewälzt wird. Man muss überlegen, welche festen Einbindungen es außerdem für den Mann geben kann.

5. Haben wir uns etwas vorgemacht, wenn wir glaubten, jeder Mensch sei resozialisierbar?

Womöglich haben wir ein idealisiertes Bild gemalt, dass man Menschen durch pädagogische Maßnahmen grundlegend verändern kann. Aber die Frage kehrt sich gegen uns selbst: Wie konsequent gehen wir denn mit dem Recht auf Resozialisierung um? Resozialisierung wird bei uns faktisch nicht genügend umgesetzt.