Baden-Württemberg streitet um den Kauf von Steuersünder-Daten. Justizminister Goll (FDP) will keine Steuergelder für die CD ausgeben.

Stuttgart/Vaduz. Der Ankauf von Steuersünder-Daten in Baden-Württemberg ist wegen Meinungsverschiedenheiten in der Landesregierung vorerst blockiert. Nach einem Einspruch von Justizminister Ulrich Goll (FDP) wurde eine für Montagabend geplante außerordentliche Kabinettssitzung vertagt.

Als Grund nannte die Landesregierung, der Kauf einer CD mit Daten müsse noch juristisch geprüft werden. Auch die Bundes-FDP sieht den Ankauf von Steuer-Daten kritisch. Nach einem früheren Datenklau-Fall in Liechtenstein kann unterdessen ein enttarnter deutscher Steuersünder auf Entschädigung durch die betroffene Bank hoffen. Das Landgericht in Vaduz verurteilte die Bank zu Schadensersatz. Der Kunde sei zu spät für eine Selbstanzeige über den Datendiebstahl informiert worden.

In der aktuellen Debatte um den Ankauf von Steuersünder-Daten sagte FDP-Generalsekretär Christian Lindner: „Wir sind der Auffassung, dass der Ankauf von Steuerdaten-CDs eine Ausnahme sein muss.“ Der Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag

Der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sprach sich für ein einheitliches Vorgehen der Länder aus: „Meines Erachtens wäre es falsch, wenn bei gleicher Ausgangslage die Bundesländer unterschiedlich entscheiden würden.“ Sein designierter Nachfolger Stefan Mappus (CDU) will erst nach seiner Wahl am Mittwoch mit seiner neuen Regierung über den Kauf entscheiden und wohl auch die Signale aus Berlin abwarten.

Finanzminister Willi Stächele (CDU) ist unterdessen für den Kauf. Neben den Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen waren auch Bayern und Baden-Württemberg ausländische Bank-Daten deutscher Steuersünder angeboten worden.

Trotz der Differenzen über den Ankauf von Steuerdaten-CDs will die Schweiz mit Deutschland weiter über ein Doppelbesteuerungsabkommen verhandeln. Das habe die Schweizer Bundespräsidentin Doris Leuthard am Samstag in einem Telefonat mit Bundeskanzlerin Merkel zugesichert, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Mit dem Abschluss eines solchen Abkommens würde der Austausch von Steuerdaten zwischen beiden Ländern verbessert. Die derzeitige Diskussion über Daten-CDs wäre dann nicht mehr erforderlich, sagte Wilhelm. Nach Angaben des Finanzministeriums ist die nächste Verhandlungsrunde für März vorgesehen.

Im Vaduzer Datenklau-Prozess muss die Liechtensteiner LGT Treuhand einem Immobilienhändler aus Bad Homburg nach einem ersten Gerichtsurteil 7,3 Millionen Euro zahlen. Das entsprechende Urteil des Landgerichts in Vaduz, über das unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, bestätigte Gerichtssprecher Uwe Oehri am Montag. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand kündigte an, in Berufung zu gehen.