Harsche Kritik an den GEZ-Plänen der Länderchefs: Sie denken darüber nach, die Gebühren vor allem für PCs und Handys zu erhöhen.

Berlin. Internetfähige Computer und Handys könnten bald im vollen Umfang GEZ-pflichtig werden, sollten sich die Ministerpräsidenten mit ihren neuen Plänen durchsetzen. Wer nur ein "internetfähiges Rundfunktgerät", aber keinen Fernseher besitzt, soll den Plänen zufolge den vollen TV-Gebührensatz von 17,98 Euro zahlen, statt bisher 5,76 Euro.

Gleich mehrer Verbände lehnte das Vorhaben kategorisch ab. „Die Ausweitung der Gebühren deckt sich nicht mit der Lebenswirklichkeit in den Betrieben", kritisierte etwa der Präsident des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) Werner Küsters. Computer und Mobiltelefone seien unverzichtbare Arbeitsmittel, die eben nicht der Unterhaltung der Mitarbeiter durch Fernsehen und Rundfunk dienen. "Die Mehrbelastung der Unternehmen ist nicht nur ungerecht sondern auch unbegründet“, sagte Küsters weiter.

Auch der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sprach sich explizit gegen eine Erhöhung der Gebühren aus. „Das haben wir schon immer abgelehnt“, erklärte VPRT-Geschäftsführerin Ursula Adelt. Der Verband plädiere für eine Gebühr, die alles abdecke, und spreche sich gegen Mehrfachzahlungen aus.

Zurzeit müssen Privatpersonen nur dann die Gebühr für ihren PC zahlen, wenn sie nicht schon ein anderes Empfangsgerät bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet haben. Unternehmen zahlen den reduzierten Betrag, wenn sie ausschließlich „neuartige Rundfunkgeräte“ wie Computer haben. Allerdings müssen sie zusätzlich auch für jedes herkömmliche Radio- oder Fernsehgerät einzeln Gebühren zahlen.

Die Pläne zur Erhöhung der PC-Gebühren sind längst nicht die einzigen, an denen die Ministerpräsidenten zurzeit arbeiten. Sie prüfen auch, ob sie Menschen ohne Fernseher zu GEZ-Vollzahlern machen können. Wie die federführende rheinland-pfälzische Staatskanzlei erklärte, werden bei der anstehenden Reform der Rundfunkgebühr derzeit vor allem zwei Varianten diskutiert. Die erste: Alle Haushalte müssen die Rundfunkgebühr zahlen, unabhängig davon, ob dort ein TV-Gerät vorhanden sei oder nicht.

Die zweite Variante sei eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bei allerdings umgekehrter Beweislast. Dann müsste ein Rundfunkteilnehmer in jedem Fall die volle Gebühr zahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er kein Fernsehgerät besitzt. Die dritte Möglichkeit sei die Beibehaltung der bisherigen Praxis. Eine Reform der Rundfunkgebühr könnte nur im Rahmen eines Rundfunkstaatsvertrags der Länder fixiert werden. Die Reform könnte mit dem Beginn der neuen Gebührenperiode 2013 in Kraft treten.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten Ende Oktober ihren Willen bekräftigt, eine Reform im Juni 2010 auf den Weg zu bringen. Bisher zahlen Haushalte ohne Fernseher den verminderten GEZ-Satz von 5,76 Euro für Radios und sogenannte „neuartige Rundfunkgeräte“. Der volle Beitrag für Fernseher und „neuartige Rundfunkgeräte“ liegt bei 17,98 Euro.