Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage vor Studenten der Universität Paderborn ab. Diese wollten die Gebühren in einem Musterprozess kippen.

Leipzig. Die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren an deutschen Hochschulen ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es damit wies eine Klage von Studenten der Universität Paderborn ab, die die Gebühren in einem Musterprozess kippen wollten. Das nordrhein- westfälische Landesgesetz zu den Studiengebühren verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen den völkerrechtlich bedeutsamen UN- Solidarpakt, urteilten die obersten deutschen Verwaltungsrichter.

Studienbeiträge bis zu 500 Euro pro Semester werden seit 2006/2007 in sechs Bundesländern erhoben. Hessen hat die heftig umstrittenen Gebühren wieder abgeschafft.

Unbestritten sei, dass die Gebühren für etliche Studenten eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich brächten, erklärte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Franz Bardenhewer. Auch der nordrhein-westfälische Gesetzgeber habe einkalkuliert, "dass allgemeine Studiengebühren abschreckende Wirkung" etwa bei Abiturienten aus einkommensschwachen oder bildungsfernen Schichten entfalten können.

Entscheidend sei aber, dass Nordrhein-Westfalen gegengesteuert habe und weniger betuchte Studenten verzinsliche Darlehen zur Finanzierung der Gebühren erhalten können. Damit verstoßen die Studiengebühren nicht gegen das grundgesetzlich garantierte Recht der freien Berufs- und Ausbildungswahl. Die Zinslast, die sich aus den Darlehen ergebe, sei "noch" akzeptabel.

Der Studenten hatten auch Hoffnungen in den UN-Solidarpakt gesetzt, dem Deutschland vor Jahrzehnten beigetreten ist. Darin sei geregelt, dass ein Hochschulzugang allein von der Befähigung eines Studienbewerbers abhängig gemacht werden dürfe, hatte der Kläger- Anwalt Wilhelm Achelpöhler in der Verhandlung erklärt. "Da steht eben nicht Befähigung und Geldbeutel, da steht nur Befähigung." Laut Bundesverwaltungsgericht gibt es bei der Auslegung der Bestimmungen aber "beträchtliche Spielräume".

"Das ist bedauerlich. Wir hätten uns natürlich ein anderes Ergebnis gewünscht", sagte der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses der Uni Paderborn nach der Urteilsverkündung. Anwalt Achelpöhler hatte angekündigt, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen zu wollen. Zwar müsse erst das Urteil geprüft werden. Aber: "Grundsätzlich wollen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen."