Bei dem schlimmsten Busunfall in der Geschichte des HVV waren zwei Fahrgäste gestorben, 23 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.

Neustadt/Tonndorf. Gut ein Jahr nach dem tödlichen Zusammenprall zwischen einem Linienbus und einem Feuerwehrauto in Hamburg-Tonndorf kommt der Fahrer des Löschfahrzeugs vor Gericht. Bei dem schlimmsten Busunfall in der Geschichte des HVV waren zwei Fahrgäste gestorben, 23 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Der 28-Jährige muss sich von heute an vor dem Landgericht verantworten. Die Anklage wirft dem Feuerwehrmann fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

Auf dem Weg zu einem Brand hatte das Löschfahrzeug am 6. Juli 2011 im Stadtteil Tonndorf im Osten der Hansestadt den Bus gerammt. Zwei Fahrgäste - eine 62-jährige Frau und ein 78 Jahre alter Mann - kamen dabei ums Leben. Außerdem wurden 18 Fahrgäste und der Busfahrer sowie vier Feuerwehrmänner in dem Einsatzfahrzeug verletzt.

Der Fahrer des Feuerwehrautos war mit Blaulicht unterwegs. Das Martinshorn schaltete er nach Darstellung der Staatsanwaltschaft aber erst unmittelbar vor einer Einmündung ein - und fuhr dann bei Rot über die Ampel. Die Anklagebehörde wirft ihm vor, seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben.

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"Trotz der Sonderrechte hätte er sich vergewissern müssen, ob es gefahrlos möglich ist, über die rote Ampel zu fahren", sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. "Hätte der Angeklagte das Einsatzhorn rechtzeitig eingeschaltet, dann wäre der Busfahrer gewarnt gewesen und wäre nicht abgebogen." Das Löschfahrzeug war ungebremst in die linke Seite des Gelenkbusses gekracht. Der Bus kam erst in einem Vorgarten zum Stehen.

Das Landgericht hat zehn Verhandlungstage angesetzt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen beide Fahrer Anklage erhoben. Das Gericht eröffnete das Hauptverfahren aber nur gegen den Fahrer des Feuerwehrautos - und nicht gegen den Busfahrer. Denn ein neues Gutachten zur Hörbarkeit des Martinshorns, das das Gericht nach der Anklageerhebung in Auftrag gab, kam zu dem Schluss: Der Busfahrer hätte nicht rechtzeitig bremsen können, um die Kollision zu verhindern. Das liege an den Verkehrsverhältnissen und den Schallverhältnissen im Bus, hieß es zur Begründung.

Der Fahrer des Löschfahrzeugs muss sich vor dem Landgericht verantworten. Das zuständige Amtsgericht in Wandsbek hatte das Verfahren wegen des Umfangs abgegeben. Für den Prozess sind zehn Termine bis zum 12. September angesetzt. Am ersten Verhandlungstag sind fünf Zeugen von Polizei und Feuerwehr geladen.