Die drei Hamburger wollen erreichen, dass die Bürgerschaft das Schulgesetz nicht ändert, bis über die Klage entschieden ist.

Hamburg. Die drei Hamburger , die gegen den Volksentscheid zur Primarschule Verfassungsklage eingereicht haben, greifen in die Tagespolitik ein. Die drei Kläger wollen per Erlass einer einstweiligen Anordnung erreichen, dass die Bürgerschaft das Schulgesetz nicht ändert, bis über die Klage entschieden ist.

Wie berichtet, haben sich alle vier Bürgerschaftsfraktionen auf Änderungen des Schulgesetzes geeinigt, um die erforderlichen Konsequenzen aus dem Volksentscheid zu ziehen. Unter anderem geht es ganz einfach darum, den begriff Primarschule aus dem Gesetz zu streichen, nachdem die Hamburger diese Schulform abgelehnt haben.

Bislang war geplant, das Änderungsgesetz in der ersten und abschließenden zweiten Lesung am 15. September in der Bürgerschaft zu beschließen. Dagegen gehen die Kläger vor. "Mithilfe des Eilantrags soll verhindert werden, dass die zweite parlamentarische Abstimmung vor einer Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Hauptsache erfolgt und damit irreparable Konsequenzen aus einem verfassungswidrigen Volksentscheid gezogen werden", sagt der Heidelberger Rechtsanwalt Uwe Lipinski, der die Kläger vertritt. Das Verfassungsgericht hat beide Seiten aufgefordert, kurzfristig eine Stellungnahme abzugeben.

Wenn das Gericht die Bürgerschaft verpflichtet, keine abschließende Entscheidung zu treffen, sagt das nichts über die Erfolgsaussichten der Klage aus. Es geht beim Erlass auf einstweilige Anordnung vielmehr darum, abzuschätzen, welche negativen Folgen bei welcher Entscheidung eintreten.

Kernpunkt der Klage sind die Zweifel daran, dass die Doppel-Jastimmen beim Volksentscheid verfassungsgemäß sind. Auf dem Stimmzettel konnte sowohl ein Ja für die vierjährige Grund- als auch für die sechsjährige Primarschule angekreuzt werden. Außerdem soll die Abstimmung nach Ansicht der Kläger gegen die Verfassung verstoßen, weil die Entscheidung Auswirkungen auf den Haushalt habe.