Union übt Kritik am Umgang mit Methadonpatienten und fordert Konsequenzen aus dem Fall Chantal. Kinder sollen besser geschützt werden.

Hamburg. Die CDU kritisiert den Umgang der Stadt mit Methadonpatienten . Nach dem Tod der elfjährigen Chantal , die an einer Überdosis des Drogenersatzstoffes ihrer Pflegeeltern gestorben ist, fordert Christoph de Vries, familienpolitischer Sprecher der CDU, sowohl eine neue Vergabepraxis als auch eine stärkere Überprüfung betroffener Familien. Künftig sollten von Kindern von Substitutionspatienten und Drogenabhängigen Haarproben genommen und analysiert werden.

Damit, so verspricht sich de Vries, würden Kinder aus betroffenen Familien besser geschützt. Grundlage seiner Forderung sind entsprechende Untersuchungen aus Bremen. In einer Testreihe seien in 14 von 15 Haaranalysen Drogen festgestellt worden. In einer weiteren Untersuchung seien es 23 von 28 Proben gewesen. Darunter Spuren von Cannabis, Methadon, Heroin und Kokain.

Gleiches fordert auch Ingo Rempel, Vorsitzender des Dachverbandes substituierender Ärzte Deutschlands. "Solange nicht mit letzter Sicherheit geklärt ist, wie diese Drogen in den Körper oder die Haare des Kindes gelangt sind, muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen." Rempel sieht den Tod von Chantal als Beleg, dass derartige Maßnahmen in Familien mit drogensüchtigen Eltern nötig seien.

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Ingo Rempel ist nicht unumstritten. Jüngst hatte der Mediziner für Aufsehen gesorgt, als er die Hamburger Praxis der Methadonvergabe als "zu lax" anprangerte. So sagte er, dass in der Hansestadt in diesem Zusammenhang seit Jahren Gesetze gebrochen würden, und spricht von einem "Hamburger Modell". Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg wies die Vorwürfe zurück. Deren stellvertretender Vorsitzender Walter Plassmann warf Rempel vor, Misstrauen zu säen. Einen angeblichen Sonderweg Hamburgs bezeichnet er als "haarsträubenden Unsinn". Auch die Gesundheitsbehörde bestreitet, einen leichtfertigen Umgang mit Drogenersatzstoffen. "Es kann überhaupt keinen eigenen Hamburger Sonderweg geben, weil ein Bundesgesetz die Abgabe von Methadon regelt", sagt Behördensprecher Rico Schmidt.

Christoph de Vries fordert weiter, dass Substitutionspatienten vor ihrem Therapiebeginn sich verpflichten müssen, die in ihrem Haushalt lebenden Kinder zu melden. Jene Familien müssten bei der Vergabe des Drogenersatzstoffes restriktiver behandelt werden als jene Patienten, die keine Kinder haben. "Der Schutz des Kindes vor missbräuchlicher Zuführung durch die Eltern oder versehentliche Einnahme durch die Kinder selbst muss absoluten Vorrang haben", sagt de Vries.

Unterdessen hat ein runder Tisch aus Vertretern unter anderem der Sozial- und Gesundheitsbehörde, der Ärzte- und Apothekenorganisationen sowie der Suchthilfeträger sich darauf geeinigt, substituierende Ärzte stärker als bisher zu sensibilisieren. So sollten sie die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, indem sie bei drogensüchtigen Patienten entsprechende Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen an die Jugendämter melden. Dies tangiere nicht die ärztliche Schweigpflicht.