Hamburg Polizeirecht wird reformiert. Gesetzentwurf: Bürgerrechte werden gestärkt, Kontakt- und Näherungsverbot für Stalker ausgeweitet.

Hamburg. Das Hamburger Polizeirecht wird reformiert. Der Senat wird dies heute auf seiner wöchentlichen Sitzung beschließen. Der Gesetzentwurf von Innensenator Michael Neumann (SPD) geht zurück auf einen Bürgerschaftsantrag der SPD. Die hatte noch zu Oppositionszeiten das 2005 novellierte Gesetz immer wieder wegen seiner Verfassungswidrigkeit kritisiert .

Der damalige Innensenator Udo Nagel (parteilos) hatte das Gesetz vor sechs Jahren geändert und als "das schärfste Polizeirecht Deutschlands" bezeichnet. Doch schon im darauffolgenden Jahr stellten die Verfassungsrichter in Karlsruhe fest, dass einige Regelungen zu scharf seien und reformiert werden müssten. Nagel allerdings stellte sich quer und äußerte, dass er keinen Grund sehe, das Polizeirecht zu ändern.

Es dauerte bis zur schwarz-grünen Koalition, bis sich diese Auffassung änderte. In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten CDU und GAL, dass das Polizeirecht geändert werden solle. Allerdings kam es zwischen den einstigen Partnern zu keiner Einigung. So tauschten die Innenexperten der beiden Fraktionen immer wieder Entwürfe aus - ohne Ergebnis. Mit dem Ende der Koalition kam auch das Ende der angedachten Novellierung.

+++ SPD will Polizeirecht verfassungsrechtlich korrigieren +++

Die SPD-Fraktion hatte dies immer wieder kritisiert. So monierten Abgeordnete, dass ausgerechnet "die Bürgerrechtspartei GAL" es versäumt hatte, nachzubessern. Schließlich brachten mehrere SPD-Abgeordnete im April dieses Jahres einen Antrag in die Bürgerschaft ein, in dem eine "verfassungskonforme Weiterentwicklung" des Polizeigesetzes gefordert wurde. Hintergrund waren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, das polizeirechtliche Bestimmungen in anderen Bundesländern für verfassungswidrig erachtete. Jene Bestimmungen waren mit denen im Hamburgischen Polizeirecht vergleichbar und folglich ebenfalls als verfassungswidrig anzusehen.

Dazu gehören etwa die Vorschriften zur Telefon- und Wohnraumüberwachung, zum Einsatz von Kennzeichenlesegeräten und zur Rasterfahndung. Nagel hatte für den Einsatz dieser Maßnahmen relativ niedrige Schwellen vorgesehen. In Karlsruhe entschieden die Richter, dass die betroffenen Rechte nur in sehr bestimmten Fällen eingeschränkt werden dürften. So muss etwa bei der Überwachung des Wohnraumes bei einem Verdächtigen die Intimsphäre gewahrt werden. Entsprechende Aufnahmen dürfen daher nicht gespeichert werden. Zwar haben sich die Behörden an die Karlsruher Rechtsprechung gehalten und damit das Hamburger Polizeirecht nicht ausgeschöpft. Doch mit dem heutigen Senatsbeschluss wird diese Regelung nun auch im Gesetz niedergeschrieben. Dieses Gesetz muss nun noch durch die Ausschüsse und in der Bürgerschaft beschlossen werden.

Daneben werden die Höchstdauer von Ingewahrsamnahmen (von zwei Wochen auf zehn Tage) sowie die des Aufenthaltsverbots (von zwölf auf sechs Monate) geändert. Damit nähert sich der Gesetzgeber der ohnehin schon von der Polizei praktizierten Regelung an.

Neu ist auch das ins Polizeigesetz aufgenommene Kontakt- und Näherungsverbot. Das soll beispielsweise Frauen vor Stalkern oder prügelnden Ehemännern besser schützen. Bislang konnte die Polizei lediglich eine Wegweisung durchsetzen, welche es dem Täter untersagte, sich dem Wohnort der Frau zu nähern. Mehr Schutz konnten die Opfer nur durch ein gerichtliches Verfahren über das Gewaltschutzgesetz erreichen. Künftig soll das zügiger geschehen. Dann nämlich kann schon die Polizei dem Täter verbieten, sich seinem Opfer, egal wo, zu nähern.