Die SPD kritisiert, dass der schwarz-grüne Senat die Korrektur verschleppe. Die Rechtsprechung sei nicht mehr verfassungsgemäß.

Hamburg. "Das Hamburger Polizeirecht entspricht in wichtigen Teilen nicht mehr der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den Vorgaben des Grundgesetzes," erklärte SPD-Innenexperte Andreas Dressel. Er beruft sich auf den Koalitionsvertrag vom Mai 2008. Darin heiße es, dass die durch die aktuelle Rechtsprechung entstandenen Anpassungsbedarfe bei Regelungen etwa zum Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme oder der Rasterfahndung beschleunigt und eng an der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung umgesetzt werden sollen.

Einer Senatsanfrage zufolge habe der Senat aber bislang keinen Termin für einen Neuentwurf nennen können, obwohl er im Innenausschuss im Frühjahr einen Entwurf bis zur Sommerpause angekündigt habe. "Schwarz-Grün hat es auch eineinhalb Jahre nach Amtsantritt geschafft, hier eine Korrektur auf den Weg zu bringen", kritisiert Dressel.

Die Innenbehörde widerspricht: "Von einer Verschleppung kann keine Rede sein", sagte Sprecher Frank Reschreiter. "Wir brauchen Rechtssicherheit bei der Anpassung des Polizeirechts." Dabei gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. "Was wir dagegen nicht brauchen, ist Nachhilfe von einer Partei, die 2005 gegen die Einführung eines hochmodernen Polizeirechts mit der Möglichkeit lageabhängiger Kontrollen und der Videoüberwachung gestimmt hat."