Die Staatsanwaltschaft wirft der Sozialarbeiterin vor, bei der Betreuung von Lara Mia nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen zu haben.

Harburg. Lara Mia wurde nur neun Monate alt. Als sie starb, wog sie mit 4,8 Kilogramm nur noch die Hälfte dessen, was für ein Baby ihres Alters normal gewesen wäre. Mitte Juli verurteilte das Landgericht die Mutter und deren Ex-Freund zu Bewährungsstrafen zwischen neun Monaten und zwei Jahren. Von heute an muss sich vor dem Amtsgericht Harburg die Sozialarbeiterin Marianne K., 59, verantworten. Sie hatte die damals 18 Jahre alte Mutter des Babys ein halbes Jahr lang betreut. Die Anklage lautet auf fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen. Ob sie zum Prozess erscheinen wird, ist jedoch unklar: Wie das Gericht mitteilte, ist die 59-Jährige erkrankt.

SCHÄRFERE KONTROLLEN

Die erfahrene Mitarbeiterin des Rauhen Hauses hatte die Familie kurz vor Lara Mias Tod im März 2009 besucht und später erklärt, das Baby habe einen guten Eindruck gemacht. Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft der Frau vor, sie habe den drastischen Gewichtsverlust infolge der Mangelernährung durch die Mutter zwar bemerkt, habe aber nicht die "erforderlichen Maßnahmen" dagegen ergriffen. So war Marianne K. mit dem stark abgemagerten Kind beispielsweise nicht zum Arzt gegangen. Ob Lara Mia tatsächlich verhungerte, ist jedoch nicht bewiesen: Experten konnten auch einen plötzlichen Kindstod nicht ausschließen.