Firmen, die bestechen oder Arbeitnehmer ausbeuten, sollen keine öffentlichen Aufträge bekommen. Das Gesetz soll eine Signalwirkung haben.

Hamburg. Der SPD-geführte Senat wird auf seiner morgigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Wiedereinführung eines Korruptionsregisters beschließen. Ziel der Datei ist es, dass unzuverlässige Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Im Vordergrund stehen Korruptionsdelikte, aber das Register soll auch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sowie den Arbeitnehmerschutz dokumentieren.

Der 18 Seiten starke Gesetzentwurf aus dem Hause von Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) enthält unter anderem den Katalog der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die künftig erfasst werden sollen. In das Register aufgenommen werden sollen Unternehmen, deren Inhaber oder Geschäftsführer rechtskräftig wegen Abgeordnetenbestechung, Geldwäsche, Betrug und Untreue, Insolvenzstraftaten, Urkundenfälschungen und Korruptionsdelikten verurteilt worden sind. Außerdem sollen Schwarzarbeit sowie die illegale Beschäftigung ausländischer Leiharbeiter erfasst werden.

"Dieses Gesetz wird Signalwirkung haben - nicht nur gegen Korruption, sondern auch für gute Arbeit", sagte SPD-Bürgerschafts-Fraktionschef Andreas Dressel. Ein Verstoß etwa gegen Tariftreueregelungen und Mindestlohnbestimmungen könne schon zu einer Eintragung führen. Hamburg wolle gegen "schwarze Schafe, die die Regeln eines ehrbaren Kaufmanns verletzen", konsequent vorgehen.

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Der Senat kommt mit dem Gesetzentwurf einem Ersuchen der Bürgerschaft nach. GAL und Linke hatten den Vorstoß der SPD-Fraktion am 13. April 2011 im Parlament unterstützt, CDU und FDP waren dagegen. Der Senatsentwurf sieht feste Tilgungsfristen für die Eintragungen vor, die zwischen einem und drei Jahren liegen. Für öffentliche Auftraggeber soll eine Pflicht geschaffen werden, sich vor der Vergabe eines Auftrags im Korruptionsregister darüber zu informieren, ob Bewerberfirmen dort erfasst sind.

Ein erstes, enger gefasstes Korruptionsregister war 2004 eingeführt und 2006 von der damaligen CDU-Mehrheit wieder abgeschafft worden. Bemühungen der späteren schwarz-grünen Koalition, eine solche Datei bundesweit durchzusetzen, scheiterten. An diese Versuche will die SPD anknüpfen. "Als Zwischenschritt bis zu einem bundesweiten Register setze ich auf ein Register im Nordverbund", sagte Dressel. Der Hamburger Entwurf, der zunächst den Kammern und Verbänden vorgelegt wird, sei so ausgestaltet, dass sich die Nachbarn einklinken könnten.