Berlin. Die Oppositionsparteien wollen härter gegen die Bestechung von Abgeordneten vorgehen. Deutschland habe die 2003 unterschriebene Uno-Konvention gegen Korruption nicht umgesetzt und ratifiziert, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Christine Lambrecht im Bundestag. Die Bundesrepublik stehe damit in einer Reihe mit Ländern wie Somalia oder dem Sudan. Bisher sei nur der Stimmenkauf und -verkauf strafbar, kritisierte Lambrecht.

Diese Vorschrift reiche nicht aus, "alle strafwürdigen Verhaltensweisen von Abgeordneten zu erfassen", heißt es in einem Gesetzentwurf der Sozialdemokraten. Zuvor hatten bereits die Linkspartei und die Grünen Vorschläge für eine Neuregelung der Abgeordnetenbestechung eingebracht.

Der Linke-Parlamentarier Raju Sharma betonte, dass für Beamte deutlich schärfere Regeln gelten als für die Abgeordneten. Die Annahme von Aufmerksamkeiten sei ein Einfallstor für Korruption. Sharma sprach sich für eine Bagatellgrenze von zehn Euro aus. Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag forderte eine fraktionsübergreifende Lösung, um "in der internationalen Korruptionsbekämpfung nicht lächerlich dazustehen".

Ähnlich hatte sich zuvor die Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation Transparency International, Edda Müller, geäußert. Nicht zuletzt das Verhalten des inzwischen zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff habe das Vertrauen der Menschen in die Integrität der Politiker beschädigt, sagte sie. "Deswegen ist jetzt gemeinsames Handeln aller im Bundestag vertretenen Parteien notwendig."

Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), bezeichnete die Vorschläge als "unwürdig". Er wolle nicht, dass der Staatsanwalt einen Abgeordneten zu einem parlamentarischen Abend begleite, um zu kontrollieren, wie viele Brötchen dieser esse. Sein Fraktionskollege Wolfgang Götzer (CSU) warnte, dass bei einer Verschärfung alle Abgeordneten unter Generalverdacht gestellt würden. Auch der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, sieht keinen Handlungsbedarf. Durch die Aufhebung der Immunität sei eine sofortige Strafverfolgung gegen Abgeordnete möglich, wenn etwas gegen sie vorliege. Zudem sei es "eine Frage der Höflichkeit", bei einem Besuch in einem Betrieb ein Gastgeschenk anzunehmen.