Wer für sein Verhalten im Amt einen Vorteil annimmt, soll künftig viel härter bestraft werden. Bisher ist nur Stimmenverkauf strafbar.

Berlin. Die SPD dringt auf Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren für Abgeordnete, die sich bestechen lassen. Der Bundestag beriet am Freitag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Fraktion. Damit sollen Volksvertreter im Bund, den Ländern oder in Gemeinden, die in der Wahrnehmung ihres Mandats für ein bestimmtes Verhalten einen Vorteil fordern oder annehmen, künftig härter bestraft werden. Bisher ist lediglich ein Stimmenverkauf strafbar.

Union und FDP ist der Entwurf zu schwammig, sie wollen ihn ablehnen wie zuvor schon Entwürfe von Grünen und Linken. Seit 2003 gibt es eine UN-Konvention gegen Korruption, die die meisten Staaten mittragen. Deutschland hat sie aber noch nicht ratifiziert, eine Regelung bei der Abgeordnetenbestechung wäre dafür wohl eine Voraussetzung. Die SPD-Politikerin Christine Lambrecht betonte im Bundestag, Deutschland stünde in einer Reihe mit Staaten wie Sudan und Somalia, die das Abkommen auch nicht ratifiziert haben.

Man sollte sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, Korruption in anderen Ländern zu kritisieren und in Deutschland gesetzlich nicht zu regeln. „Das ist peinlich.“ Lambrecht betonte, es gebe im Entwurf klare Abgrenzungen. Natürlich solle kein Abgeordneter Angst haben, wenn er sich beim Parlamentarischen Abend am Buffet bediene.

Die CDU-Politikerin Andrea Astrid Voßhoff sagte, man dürfe Mandatsträger, die frei nach ihrem Gewissen handeln, nicht in einen Topf werfen mit Amtsträgern. Die Abgrenzung im SPD-Entwurf, wo „parlamentarische Gepflogenheiten“, wie Festveranstaltungen als nicht straffwürdig ausgeklammert werden, sei viel zu unscharf. Gerade in Wahlkampfzeiten könne damit falsche Anzeigen Tür und Tor geöffnet werden. „Dann wird es zu einem politischen Instrument und das ist für uns nicht tragbar“, betonte die CDU-Politikerin.

Der FDP-Politiker Jörg van Essen sagte, mit dem Paragrafen 108e des Strafgesetzbuchs, der den Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen und Abstimmungen unter Strafe stellt, gebe es ein ausreichendes Mittel zur Korruptionsbekämpfung. Alles andere sei kaum abzugrenzen. „Wir brauchen Verhaltensregeln, die (...) Transparenz schaffen“, um wirksam jeglichen Korruptionsversuchen vorzubeugen, betonte van Essen. (dpa)Georg Ismar