Abschiebehäftlinge leiden oft unter schlechten Bedingungen. Verbesserungen während der Haft sollen Selbstmorde verhindern.

Hamburg. Die Justizbehörde plant nach dem Selbstmord einer 34-jährigen Indonesierin in der JVA Hahnöfersand, die Bedingungen für Abschiebehäftlinge zu verbessern. So sollen inhaftierte Flüchtlinge in Billwerder künftig räumlich strikt von den Strafgefangenen getrennt, die Besuchszeiten von aktuell zwei auf vier Stunden pro Woche ausgeweitet werden. Zudem sollen die psychologischen Beratungsangebote ausgebaut werden, teilte die Justizbehörde auf Abendblatt-Anfrage mit.

Heute soll das Schicksal von Yeni P. im Innenausschuss erörtert werden. Die 34-Jährige hatte sich am vergangenen Freitag in der JVA Hahnöfersand erhängt. Sie sollte in ihr Heimatland Indonesien abgeschoben werden, weil sie sich illegal in Deutschland aufhielt. Nur fünf Wochen zuvor hatte sich der Georgier David M. ebenfalls erhängt, nachdem er aus Protest über seine Abschiebung in den Hungerstreik getreten war. "Seitdem stehen die Abläufe im Vollzug auf dem Prüfstand", sagte Justizsprecherin Pia Kohorst. Die Linke, die eine Expertenanhörung zur Abschiebehaft verlangt, bekräftigte gestern ihre Forderung an den Senat, die Abschiebehaft vollständig auszusetzen.

Unterdessen kritisierte auch Fanny Dethloff, die Flüchtlingsbeauftragte der nordelbischen evangelisch-lutherischen Kirche, die Abschiebepraxis des Hamburger Senats. "Es ist Zeit, dass ein Umdenken der Politik einsetzt und andere Wege gesucht werden, als Menschen wegen illegalen Aufenthalts hart zu bestrafen, sie in Haft zu setzen und möglichst schnell abzuschieben."

Dethloff appellierte an den Senat, die von Fachleuten und Seelsorgern vorgeschlagenen Änderungen der Abschiebehaft umzusetzen. In dem Forderungskatalog heißt es unter anderem, Abschiebehaft dürfe nicht mehr als die "Ultima Ratio" sein und nicht bei Schutzbedürftigen wie Minderjährigen und Schwangeren verhängt werden. Auch Eltern von Minderjährigen dürften nicht in Haft genommen werden. "Abschiebungshaft sollte unter den optimalen Bedingungen des normalen Alltags minus Freiheit ausgestaltet werden", heißt es weiter. Dazu gehöre auch eine psychologische Eingangsuntersuchung sowie eine ständige Rechtsberatung.